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Neukirch und Wilthen helfen sich gegenseitig im Standesamt

Weil Neukirch bisher vergeblich eine neue Standesbeamtin auf Zeit gesucht hat, geht die Gemeinde nun neue Wege.

Von Bettina Spiekert
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Die Verwaltungen von Neukirch (l.) und Wilthen wollen künftig bei Standesamt-Aufgaben kooperieren, da in Neukirch seit dem Spätsommer eine Mitarbeiterin in diesem Bereich fehlt.
Die Verwaltungen von Neukirch (l.) und Wilthen wollen künftig bei Standesamt-Aufgaben kooperieren, da in Neukirch seit dem Spätsommer eine Mitarbeiterin in diesem Bereich fehlt. © SZ/Uwe Soeder

Neukirch/Wilthen. Seit einem halben Jahr ist das Standesamt im Neukircher Gemeindeamt nur noch mit einer statt zwei Mitarbeiterinnen besetzt. „Es ist sehr schwer, für diese Stelle Bewerber zu finden, vor allem, wenn sie befristet ausgeschrieben ist“, sagte Bürgermeister Jens Zeiler (CDU) bereits im Herbst. Nachdem Laura Heine im Spätsommer in den Mutterschutz gegangen und mittlerweile in Elternzeit ist, erledigt Ricarda Rähder alle Arbeiten des Neukircher Standesamtes allein, „was aber auf Dauer nicht machbar ist", so Hauptamtsleiter Gerald Bär. Deshalb soll sie nun Unterstützung aus Wilthen bekommen.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat die Kommune daher eine Zweckvereinbarung mit Wilthen abgeschlossen, um sich gegenseitig vertreten zu können. Das wurde, so erklärt es Bär, bereits in der Vergangenheit im Einzelfall mit anderen Gemeinden wechselseitig praktiziert, soll aber nun in einen Vertrag münden.

Um weiterhin ein eigener Standesamtsbezirk bleiben zu können, habe man sich daher darauf geeinigt, dies über eine Vereinbarung mit Wilthen zu regeln und sich so bei personellen Engpässen gegenseitig aushelfen zu können. Das Papier muss jedoch noch durch die Rechtsaufsichtsbehörde abgesegnet werden. Es soll bis Ende kommenden Jahres gelten. Dann entspanne sich die Lage im Neukircher Standesamt durch die Rückkehr von Laura Heine wieder.

Zur Aufgabe von Standesbeamten gehören nicht nur die Eheschließungen, sondern alle Beurkundungen von Änderungen des Personenstands. Darunter fallen etwa Geburten, Todesfälle, Scheidungen, Adoptionen, Kirchenaustritte und seit 2001 auch Lebenspartnerschaften unter gleichgeschlechtlichen Paaren.