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QR-Code auf dem Grabstein: Wird das ein neuer Trend?

Eine Firma aus Bautzen wirbt für digitales Gedenken an Verstorbene. Wie es funktioniert und was Friedhofsverwalter dazu sagen.

Von David Berndt
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Robert Jähne aus Bautzen bietet mit seinem Unternehmen eine Form des digitalen Gedenkens an Verstorbene an. Auf dem Taucherfriedhof zeigt er Plaketten mit QR-Codes, die zu Gedenkseiten führen.
Robert Jähne aus Bautzen bietet mit seinem Unternehmen eine Form des digitalen Gedenkens an Verstorbene an. Auf dem Taucherfriedhof zeigt er Plaketten mit QR-Codes, die zu Gedenkseiten führen. © SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Max Liebig ist nicht tot. Das muss Robert Jähne gleich zu Beginn des Gesprächs festhalten, auch wenn dessen Name und die Lebenszeit 1938 – 2019 auf dem Gedenkstein stehen, darunter ein QR-Code. Doch bei den Plaketten, die Jähne auf dem Bautzener Taucherfriedhof zeigt, handelt es sich um Muster der Firma Gedenkstein online GmbH.

Vor rund einem Jahr hat Robert Jähne das Unternehmen zusammen mit seinem Bruder und zwei Freunden gegründet. Ihr Angebot sind Plaketten, sogenannte Anker, aus Aluminium, Messing oder Edelstahl mit Namen und Lebensdaten einer verstorbenen Person sowie einem QR-Code. Wer den mit seinem Tablet oder Smartphone scannt, gelangt auf eine Gedenkseite im Internet. „Wir wollen etwas schaffen, das verlässlich und stabil verfügbar ist“, sagt der Informatiker, der mit seiner Familie vor einigen Jahren aus Bayern zurück nach Bautzen gekommen ist.

Hinterbliebene können Fotos und Texte hochladen

Ganz neu ist das nicht. Solche Angebote gibt es etwa auch bei Steinmetzen. Robert Jähne verweist aber darauf, dass bei Gedenkstein online alles aus einer Hand komme: die Plakette, das Gravieren des QR-Codes und die Betreuung der Internetseiten.

Zielgruppe seien Menschen, die so ein Gedenken - wie die eigene Bestattung - schon im Vorfeld vorbereiten wollen, und natürlich Hinterbliebene. „Dieses digitale Gedenken kann etwas für den Enkel sein, der nicht dort lebt, wo seine Großmutter bestattet wurde. Er kommt sicher zur Beerdigung, aber an der Grabpflege kann er sich kaum beteiligen, könnte sich aber um das digitale Gedenken kümmern“, sagt Robert Jähne.

Per passwortgeschütztem Zugang können die Hinterbliebenen Fotos und Texte wie Kondolenzschreiben und persönliche Worte des verstorbenen Menschen hochladen. Im Moment bietet Gedenkstein online Laufzeiten von fünf, zehn und 20 Jahren an. „Wir garantieren, dass die Seiten für diese Zeiträume abrufbar sind, ganz egal, was mit unserem Unternehmen passieren sollte“, sagt Robert Jähne.

Erste Plakette auf dem Bautzener Taucherfriedhof

Da die Seiten und auch die Plaketten auf den Friedhöfen für jeden sichtbar sind, zählen am Ende auch Menschen zur Zielgruppe, die mit den Verstorbenen keinen direkten Kontakt hatten. Robert Jähne erzählt, dass er seit Jahren regelmäßig über Friedhöfe schlendert, wegen der Ruhe und weil es meist sehr schöne Parks seien. „Ich frage mich bei manchen, teils überwucherten Gräbern, wer dieser Mensch war, wie sein Leben aussah, was er so getan hat.“ Für ihn habe das mit lokaler Alltagsgeschichte zu tun.

An der Grabstätte der Unternehmerfamilie Bulnheim auf dem Bautzener Taucherfriedhof gibt es bereits eine Plakette mit QR-Code.
An der Grabstätte der Unternehmerfamilie Bulnheim auf dem Bautzener Taucherfriedhof gibt es bereits eine Plakette mit QR-Code. © SZ/Uwe Soeder

Drei Aufträge haben Robert Jähne und seine Geschäftspartner mit ihrem Nebengewerbe bislang ausgeführt. So ist eine Plakette seit diesem Jahr an der restaurierten Grabanlage der Bautzener Unternehmerfamilie Bulnheim zu sehen, für die sich unter anderem Stadtführer Heinz Henke engagiert hat. Hier wurde die Plakette auf einer kleinen Halterung angebracht und nicht am Grabstein selbst.

Plaketten dürfen nur mit Genehmigung angebracht werden

Die Gedenkplaketten dürfen aber nicht einfach so an Grabstätten angebracht werden. Die jeweilige Friedhofsverwaltung muss das erst genehmigen, beim Bautzener Taucherfriedhof ist das die Kirchgemeinde St. Petri.

Pfarrer Christian Tiede sagt, dass die Friedhofssatzung solche Gestaltungen nicht vorsieht. „Wir müssen das intern besprechen“, so wie beim Bulnheim-Grab. „Ich bin nun kein großer Freund davon, auf allen Denkmalen QR-Codes anzubringen. Vor allem bei der Nutzung stadthistorischer Gräber könnte ich es mir aber vorstellen. Bei Gebäuden gibt es so was ja auch.“

Tobias Wenzel, Vorsitzender der Landesinnung sächsischer Bestatter, fallen auf Anhieb keine Beispiele ein, wo Grabstätten bereits mit QR-Codes verknüpft sind. Auch er verweist darauf, dass die Gestaltung über die jeweilige Friedhofsordnung geregelt wird. „Ich weiß nur, dass manche Kirchgemeinden von dieser Idee nicht so begeistert sind. Am Ende wird sich das über Angebot und Nachfrage regeln.“

In Bischofswerda betreibt die Stadt den Friedhof am Schmöllner Weg. Die Verwaltung müsste solche Plaketten genehmigen, sagt Stadtsprecher Sascha Hache. „Sollte sich das als Trend durchsetzen, müsste man darüber nachdenken, die Satzung zu ändern.“

Oliver Schulze würde sich grundsätzlich nicht querstellen. Er ist Friedhofsverwalter der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Kamenz-Cunnersdorf. „Wir müssten dann über die Ausführung reden.“ Bislang sei es so, dass der Steinmetz den Antrag für die Grabstätte mit geplanter Größe und Inschrift stellt.

Robert Jähne und seine Partner wollen jetzt ihr Angebot bekannt machen, mit Bestattern und Steinmetzen ins Gespräch kommen. Die Plaketten, sagt er, müssten nicht zwangsläufig dort sein, wo sich die Gräber befinden. Es gebe ja auch andere Orte, wo an bedeutende verstorbene Menschen erinnert wird, zum Beispiel in Unternehmen oder bei Sportvereinen.