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Wo im Landkreis Bautzen Postfilialen fehlen

Eine Verordnung legt genau fest, wo es Postfilialen geben muss. Im Landkreis Bautzen sind die Vorschriften nicht überall erfüllt.

Von Antonio Ziesche
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Eine Verordnung legt fest, wo ein Postfiliale eingerichtet werden muss. Im Landkreis Bautzen sind die Vorgaben in zwei Orten nicht erfüllt.
Eine Verordnung legt fest, wo ein Postfiliale eingerichtet werden muss. Im Landkreis Bautzen sind die Vorgaben in zwei Orten nicht erfüllt. © Symbolfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen/Ottendorf-Okrilla. Im Landkreis Bautzen sind nicht alle vorgeschriebenen Standorte für Postfilialen besetzt. In der Gemeinde Ottendorf-Okrilla und in der Stadt Bautzen gibt es jeweils eine Postfiliale zu wenig. Die beide Kommunen stehen auf der Liste der Bundesnetzagentur, die bundesweit alle unbesetzten Pflichtstandorte für Postfilialen aufführt. Nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) muss es in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern mindestens eine Postfiliale geben. Hat eine Kommune mehr als 4.000 Einwohner muss von jeder zusammenhängend bebauten Fläche, eine Filiale innerhalb von zwei Kilometern erreichbar sein.

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