Beglaubigung wichtiger Dokumente sorgt für Gültigkeit und Rechtssicherheit 

Bei öffentlichen Urkunden und Dokumenten reicht es nicht aus, die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Indiz für Rechtssicherheit zu betrachten. 

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Foto: David Krueger
Foto: David Krueger

Sowohl im nationalen wie im globalen Schriftverkehr ist die Beglaubigung die Grundlage der Gültigkeit. Beglaubigt werden sowohl die Echtheit der Dokumente wie ihr Inhalt, der ohne Einschränkung richtig und rechtlich bindend sein muss.

Warum, wie und von wem beglaubigen lassen?

Das Warum ist einfach erklärt. Nur echte Dokumente und Urkunden sind rechtsgültig und geben dem Empfänger umfängliche Sicherheit. Für solch eine Beglaubigung ist eine fachkundige und lizenzierte Stelle heranzuziehen, die man beispielsweise unter https://www.apostille-beglaubigung.de/ findet. Je nach Wichtigkeit eines Dokuments oder einer Urkunde kann das Beglaubigungsverfahren aus mehreren Schritten bestehen eine Vor- sowie Endbeglaubigung beinhalten. Bei international anerkannten Dokumenten mit Legalisation sind diese Aspekte von primärer Bedeutung, wodurch die Beglaubigung einen wichtigen Rahmen einnimmt und über die Gültigkeit eines Dokuments entscheidet. Die Apostille ist eine Anlaufstelle für Unternehmer, die alle Aufgaben rund um international gültige Beglaubigungen aus einer Hand erhalten und dabei auf Kompetenz setzen möchten. Von der Beratung über zügige Bearbeitung mit Festpreisgarantie bis hin zur deutschlandweiten Abholung der Dokumente per Express und der ganzheitlichen Betreuung inklusive beglaubigter Übersetzungen vertrauen Unternehmer auf Spezialisten. Das Angebot gilt für Firmen- und Privatdokumente, für ausländische Urkunden und Dokumente sowie fachkundige beglaubigte Übersetzungen. Für alle Länder die im Haager Abkommen geführt werden, ist eine Apostille die richtige Anlaufstelle für Beglaubigungen. Anderenfalls kann die Legalisation nur durch ein Konsulat erfolgen oder mit Sonderregelungen behaftet sein.

Gültigkeit durch Beglaubigung von fachkundiger Stelle avisieren

Notarielle Urkunden und Gerichtsurteile, Bescheinigungen von Verwaltungen oder Personenstandsurkunden sind nur mit einer entsprechenden Beglaubigung rechtsgültig. Dies gilt sowohl im innergemeinschaftlichen wie im ausländischen Handels- und Dokumentenverkehr. Bei ausländischen Korrespondenzen muss die Beglaubigung nicht nur für das Original, sondern auch für die übersetzte Abschrift vorliegen. Für Unternehmer heißt das, dass die Übersetzung fachkundig vorgenommen und ebenfalls beglaubigt werden muss. Wer sich unnötige Wege ersparen oder die Legalisation erst nach Aufforderung erzeugen möchte, ist bei einer Apostille an der richtigen Adresse. Als Ansprechpartner für Legalisation und rechtssichere Beglaubigung nehmen die Dienstleister alle Aufgaben vor, die dem Dokument oder der Urkunde Rechtsgültigkeit verleihen und ihre Richtigkeit sowie die Korrektheit des Inhalts bescheinigen. Durch die Beratung im Vorfeld werden Unternehmer genauestens über die Notwendigkeit der Beglaubigung informiert und bekommen Tipps, in welchem Umfang die Legalisation im Einzelfall erfolgen muss und ob Sonderregelungen vorherrschen. In einer globalen Welt nehmen Beglaubigungen einen nicht zu unterschätzenden Wirkungsbereich ein und gehören zum alltäglichen Geschäft von Unternehmen, von Juristen oder Ärzten und Pharmazeuten.

Globale Tätigkeit setzt voraus, dass jede Urkunde eine Vorbeglaubigung erhält und erst im Anschluss vom zuständigen Konsulat legitimiert wird. Die Apostille kümmert sich um diese Angelegenheiten und widmet sich auch sehr komplexen Aufgaben, die viel Know-how, Erfahrung und Fingerspitzengefühl erfordern. Von der Übersetzung bis zur Endbeglaubigung sind die Mitarbeiter starke Partner an der Seite des Unternehmens. Rechtssicherheit und Rechtsgültigkeit spielt bei Dokumenten wie Urkunden eine übergeordnete Rolle und muss inhaltlich wie formell gewährleistet sein.