Sachsen
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Begriff des Wohnumfelds bleibt unklar

Sport im Umfeld des Wohnbereichs ist in Sachsen während der Corona-Krise erlaubt. Wie viele Kilometer das genau sind, will Sachsen nicht festlegen.

Von Nancy Riegel
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Eine Joggerin an der Elbe in Dresden. Sport ist im Wohnumfeld erlaubt, doch was das genau bedeutet, bleibt weiter schwammig.
Eine Joggerin an der Elbe in Dresden. Sport ist im Wohnumfeld erlaubt, doch was das genau bedeutet, bleibt weiter schwammig. © Christian Juppe

Dresden. In der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung steht geschrieben, dass „Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs“ erlaubt sind. Der Begriff des Wohnbereichs oder -umfelds ist allerdings nicht klar definiert und sorgt mitunter bei Bürgern als auch bei Polizisten, die die Einhaltung der Verordnung kontrollieren, für Verwirrung. Vorerst werde es trotzdem keinen festgelegten Kilometerradius geben, erklärte Sachsens Innenminister Roland Wöller am Donnerstag in Dresden. „Radiusangaben sind nicht sehr sinnvoll, denn bedeuten beispielsweise fünf Kilometer in der Stadt etwas anderes als fünf Kilometer auf dem Dorf.“

Stattdessen setze man einerseits auf „den gesunden Menschenverstand“ der Bevölkerung, die das Haus nur verlassen sollte, wenn es zwingend notwendig ist, zum Beispiel zum Einkaufen oder für Arztbesuche. Andererseits liege es auch im Ermessen der Beamten, die die Menschen auf der Straße kontrollieren. Wöller fügte hinzu, ihm sei bisher kein Fall bekannt, wo die Formulierung zu größeren Problemen geführt habe.

In Leipzig wurden vor einer Woche Spaziergänger an einem See kontrolliert und mit einer Strafanzeige belegt, wenn sie mehr als fünf Kilometer von dem See entfernt wohnen. Die Polizei entschuldigte sich tags darauf für das Vorgehen und erklärte, die Fälle würden von der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht als Straftaten, sondern nur als Prüffälle bearbeitet.

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