Döbeln
Merken

Bei Verurteilung droht Jobverlust

Der Mitarbeiter einer Wartungsfirma soll im Fachkrankenhaus Betanien ein iPhone gestohlen haben.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Das Handy kam bei einer Überprüfung der Rauchmelder weg.
Das Handy kam bei einer Überprüfung der Rauchmelder weg. © Lino Mirgeler/dpa (Symbolfoto)

Von Helene Krause

Döbeln. Für den 31-Jährigen, der wegen Diebstahl vor Gericht stand, ging es um viel. Bei einer Verurteilung drohte der Jobverlust. Was war passiert? Bei der Überprüfung der Rauchmelder in einem Dienstzimmer im Fachkrankenhaus Bethanien soll der Angeklagte im Januar 2018 das iPhone einer Ärztin samt Kopfhörer gestohlen haben. Die Tat leugnete der Angeklagte am ersten Prozesstag. Zeugen konnten nicht zur Aufklärung des Falles beitragen. Keiner hatte den Diebstahl gesehen. Da dem Angeklagten der Arbeitsplatzverlust droht, stellte Verteidiger Arne Peter Kausch aus Leipzig einen Beweisantrag. Er forderte, den Mitarbeiter des Krankenhauses als Zeugen zu hören, der die Daten der Schließanlage verwaltet (SZ berichtete).

Doch auch der Zeuge konnte kein Licht in den mysteriösen Fall bringen. Aus dem Schließprotokoll, das der IT-Koordinator des Fachkrankenhauses dem Gericht vorlegte, ging hervor, dass am Tattag neun Mal ein Schlüssel in das Zimmerschloss gesteckt wurde. Die Schließzeiten registrierte der Computer nicht. „Normalerweise müsste es eine gerade Zahl sein“, sagte der Zeuge. „Es kann aber sein, dass einmal ein Schlüssel nicht gedreht wurde.“ Wie er weiter schilderte, ist der Schließzylinder des Schlosses codiert. „Dadurch können nur die rein, die dazu berechtigt sind.“

Da die Tat dem Angeklagten nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, stellte Verteidiger Kausch den Antrag, das Verfahren einzustellen. „Die Beweisaufnahme brachte kein zufriedenstellendes Ergebnis“, sagte er. Dem Vorschlag kam Richter Janko Ehrlich mit dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft nach. Er stellte das Verfahren vorläufig ein. Als Auflage muss der Angeklagte binnen drei Monaten 500 Euro an die Staatskasse und 250 Euro an die geschädigte Ärztin zahlen. Sollte er dem nicht nachkommen, wird der Prozess neu aufgenommen.