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Beleidigung bei Bananen-Kontrollen

Ein Demo-Veranstalter hat zwei Polizisten bei Pegida „Idioten“ genannt. Er war der Meinung, ihr Einsatz war unangemessen.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Nachdenklich wurde Nicos Chawales erst in seinen letzten Worten. „Vielleicht habe ich tatsächlich ein übersteigertes Gerechtigkeitsgefühl“, sagte der 56-Jährige. Aber er habe die Polizisten „wahrscheinlich nicht bewusst beleidigt“. Am Montag stand der Mann vor dem Amtsgericht Dresden, weil er am Rande einer Pegida-Demo die Beamten als „Idioten“ beleidigt haben soll.

Chawales, ein studierter Vermessungsingenieur mit eigenem Büro in Dresden, erzielte 2015 als Einzelkandidat bei der Landratswahl im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stolze 9,9 Prozent. Erst danach ist er auch als besorgter Bürger aufgefallen. Er veranstaltete asylfeindliche Kundgebungen („Strehlen wehrt sich gegen Politikversagen“), er demonstrierte am Wiener Platz gegen ausländische Drogendealer, er ist gut vernetzt mit Anhängern der Identitären Bewegung, den Wellenlängen und anderen. Von der Polizei erhielt er bereits 2016 eine sogenannte Gefährderansprache, weil er auch in den sozialen Medien, auf Facebook, wegen seiner Kommentare aufgefallen war.

Ganz deutlich müssen seine Worte auch auf der Pegida-Demo am Altmarkt Ende August 2017 gewesen sein. Dort sollte er sich gegenüber Polizeibeamten ausweisen, die er zuvor fotografiert hatte. Weil er den jungen Beamten der Bereitschaftspolizei jedoch seinen Ausweis nicht zeigen wollte, eskalierte der Disput. Dieser gipfelte in der Beschimpfung „Ihr zwei Idioten“. Die Beamten sprachen von tumulthaften Situationen – zahlreiche Teilnehmer hatten ihre Deutschlandfahnen mit Bananensymbolen beklebt, um Deutschland als Bananenrepublik darzustellen. Die Beamten hatten den Auftrag, deren Personalien festzustellen.

Chawales bestätigte den Anlass. Er habe Polizisten fotografiert, weil die jemanden kontrolliert hatten: „Das fand ich unverhältnismäßig.“ Allerdings habe er nicht die Beamten beleidigt, sondern eine „idiotische Maßnahme“ kritisiert, sagte er.

Angesichts der Emotionalität in jener Situation und weil Chawales strafrechtlich nicht vorbelastet sei, könnte man das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro einstellen, forderte der Staatsanwalt. Richter Rainer Gerards gab Chawales nun die Chance, den Vorwurf zumindest als möglich einzugestehen. Doch der 56-Jährige konnte nicht über seinen Schatten springen. Deswegen verurteilte das Gericht den Angeklagten zu 600 Euro.