Döbeln
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Beleidigung kostet 1.350 Euro

Ein 38-jähriger Mann stand wegen mehrerer Straftaten vor Gericht. Ihm diese zu beweisen, war schwer.

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© Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa

Von Helene Krause

Der heute 38-jährige Mann aus Geringswalde ist vor Gericht ein alter Bekannter.

24 Einträge hat er im Bundeszentralregister. Die meisten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Bedrohung und Beleidigung. Dieses Mal stand er wegen des Fahrens ohne Führerschein, wegen Bedrohung und Beleidigung in sechs Fällen vorm Amtsgericht Döbeln.

Am Nachmittag des 3. November 2018 soll er in einem Renault zwischen Geringswalde und Mittweida ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sein. Außerdem soll er zwischen September und Anfang Oktober 2018 einen Bekannten, der sein Auto auf dem Hof des 38-Jährigen abgestellt hatte, per WhatsApp bedroht haben: „Ich schieße dich über den Haufen!“. 

Des Weiteren soll er den Bekannten ebenfalls per HandyNachrichtendienst sechs beleidigende Nachrichten geschrieben haben. Er habe ihn mit „du Spinner“, „Stasischwein“ und „Was bist du für ein Versager“ betitelt. Der Bekannte erstattete Anzeige. Dabei schilderte er auch, dass er den Angeklagten am 3. November am Steuer eines Autos gesehen habe. Dabei wusste er, dass der Beschuldigte seinen Führerschein schon im Jahr 2000 hat abgeben müssen.

Dass er seinen Bekannten beleidigt hat, gestand der Angeklagte vor Gericht. „Wir haben uns gegenseitig beleidigende Nachrichten geschrieben“, sagte er. Bedroht will er ihn aber nicht haben. Auch das Fahren ohne Führerschein leugnete er. „Ich war den ganzen Tag in meiner Werkstatt“, so der Beschuldigte, der nebenberuflich eine kleine Auto-Werkstatt betreibt.

Zum Streit zwischen ihm und dem Geschädigten soll es wegen eines alten Fahrzeugs gekommen sein. Das Opfer hatte das Auto in der Werkstatt des Angeklagten zur Reparatur abgegeben und dafür einen Vorschuss gezahlt. Doch der Pkw war so defekt, dass sich eine Reparatur nicht mehr gelohnt hätte. Daraufhin soll ihm der Geschädigte das Fahrzeug im Juli 2018 überlassen haben. Der Angeklagte hatte ihm für den Renault 50 Euro geboten, das Geld habe sein Bekannter aber abgelehnt.

Täter und Opfer waren in zwei verschiedenen Chatgruppen, in denen es um Renaults ging, aktiv. Im Januar 2018 kamen neue Gruppenmitglieder dazu. Gemeinsam hätten sie gegen ihn gehetzt, so der Angeklagte. Daraufhin hätte er das den Bekannten und zwei Gruppenmitglieder aus der Chatgruppe geworfen. 

Aus Rache hätte der Geschädigte daraufhin im September seinen Renault zurückgefordert und es wäre zum Streit und zu den Beleidigungen gekommen. Dass das so war, bestätigte das Opfer in der Zeugenbefragung. Er und seine Lebensgefährtin wollen den Angeklagten dann im November am Steuer eines Autos gesehen haben.

Doch ob der Beschuldigte wirklich gefahren ist, konnte das Gericht nicht nachweisen. Zu unterschiedlich und widersprüchlich seien die Zeugenaussagen. Während die einen schildern, der Angeklagte war in einem grünen Renault unterwegs, sagen andere, das Fahrzeug sei dunkel oder schwarz gewesen. Auch die Uhrzeiten differieren zwischen 15 Uhr und Mitternacht.

Richterin Christa Weik verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro. Im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sprach sie ihn frei. Das Verfahren wegen der Bedrohung wurde vorläufig eingestellt. Staatsanwalt Marcus Schori hatte für die Beleidigungen eine Geldstrafe von 2700 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.