Freital
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Beratung zu SED-Unrecht in Freital

Die Aufarbeitung von SED-Unrecht hat kein Verfallsdatum. Akteneinsicht und das Beantragen einer Entschädigung sind nach wie vor möglich.

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Utz Rachowski (links) und Lutz Rathenow, Landesbeauftragter für Stasi-Unterlagen, beraten einen Betroffenen.
Utz Rachowski (links) und Lutz Rathenow, Landesbeauftragter für Stasi-Unterlagen, beraten einen Betroffenen. © Pawel Sosnowski

Menschen, die in der DDR Opfer der Stasi geworden sind und Repressalien aus politischen Gründen erleiden mussten, können dafür eine Entschädigung beantragen. Die Befristung dazu wurde 2019 aufgehoben. 

Wer sich zu Möglichkeiten einer Rehabilitierung und Entschädigung beraten lassen möchte, kann dies in Freital am Dienstag von 9 bis 17 Uhr im Bürgerbüro Bahnhof Potschappel tun. Utz Rachowski informiert im Auftrag des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen über die Gesetze und berät zu den individuellen Ansprüchen. 

Betroffene können ihren Fall schildern und bekommen persönlich Auskunft, auch zu sämtlichen Fragen der Akteneinsicht. Die Beantragung ist vor Ort möglich. Hierfür wird ein gültiges Personaldokument benötigt.

Darüber hinaus informiert Utz Rachowski über die SED-Opferpension – eine monatliche Zuwendung in Höhe von aktuell 330 Euro für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 90 Tage in Haft waren. (SZ/tig)

Zu jeder Zeit kann beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Dresden telefonisch ein Beratungstermin vereinbart werden unter 0351 4933700.