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Besitzrechte geklärt

Die Stadt Großröhrsdorf beschäftigte sich jetzt mit dem Kirchschullehn. Ein Relikt aus vergangener Zeit.

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Von Reiner Hanke

Großröhrsdorf. Was ist ein Kirchschullehn und was hat die Stadt Großröhrsdorf damit zu tun? Es gibt Dinge, die schwelen seit Jahrzehnten. Dazu gehört die Auseinandersetzung um jene sogenannten Kirchschullehne – nicht nur im Rödertal. Der Großröhrsdorfer Stadtrat zog jetzt einen Schlussstrich unter das Thema und sorgte für klare Besitzrechte zwischen Kirche und Staat. Es geht dabei um Flächen nördlich der Stadtkirche an der Lichtenberger Straße. Zum Teil befinden sich auf den Grundstücken Kleingärten, zum Teil ist es Ackerland. Die Kirche hatte in Deutschland in früheren Jahrhunderten die Aufgabe der Schulbildung übernommen. Zur Finanzierung wurden jene Kirchschullehnen gebildet. Mit den Erträgen von den Grundstücken konnte die örtliche Kirche den Lehrer finanzieren. 1919 wurde die Bildung in staatliche Hand gelegt. Damit waren die Besitzrechte an Grund und Boden zwischen Staat und Kirche zu klären. Dafür gab es laut Stadtverwaltung zwei Möglichkeiten, den Verkauf der Grundstücke an die Kommune oder der Gebäude darauf – Schulgebäude insbesondere – an die Kirche. Das wurde offenbar zur Hängepartie, wohl auch aus finanziellen Gründen.

Abschluss nach fast 100 Jahren

Erst 1996 kam es in Sachsen zu einer Vereinbarung zwischen evangelischer Kirche sowie Städte- und Gemeindetag. Auf dieser Grundlage erarbeitete die Stadt Großröhrsdorf jetzt einen Vertrag. Da sich auf keinem der Großröhrsdorfer Grundstücke Kirchschulgebäude befinden, die von der Kommune genutzt und erhalten wurden, ordnet die Stadt die Flächen nun dem kirchlichen Eigentum zu. Die Kommune könne also auch kein Anrecht auf eine Entschädigung für Gebäude geltend machen. Damit kommt ein Prozess zum Abschluss, der fast 100 Jahre gedauert hat. Die Kosten des Verfahrens trägt die Kirchgemeinde.

Eine ähnliche Entscheidung steht noch für das eingemeindete Bretnig-Hauswalde an. Stadtrat Siegfried Mager gab für die Gespräche dazu noch eine Anregung. Eine Fläche in Bretnig würde sich für den Hochwasserschutz eignen, um ein Regenrückhaltebecken zu errichten. (SZ/ha)