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Besuchsverbot und Mundschutzpflicht

Das Mittweidaer Krankenhaus weitet die Vorsichtsmaßnahmen wegen Corona aus. Die gelten auch für die MVZ.

Von Cathrin Reichelt
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Zum Trocknen auf die Leine gehangen: die selbstgenähten Mundschutzmasken.
Zum Trocknen auf die Leine gehangen: die selbstgenähten Mundschutzmasken. © Symbolfoto: Roland Weihrauch/dpa

Mittelsachsen. Die sachsenweite Regelung der Nasen- und Mundschutzpflicht beinhaltet bisher nicht den entsprechenden Schutz in Krankenhäusern und Arztpraxen. „Doch gerade hier ist dieser Schutz besonders wichtig“, sagt Ines Schreiber, Pressesprecherin des Verbundes der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH (LMK).

In dem gilt neben dem Besuchsverbot deshalb ebenfalls ab sofort eine Maskenpflicht. Dies betrifft das Klinikum Mittweida, in dem Patienten der Notfallambulanz, Funktionsabteilung, die Physiotherapie und die Radiologische Gemeinschaftspraxis aufsuchen, aber auch Lieferanten und Mitarbeiter von Firmen, die sich im Klinikum aufhalten. 

„Notfallpatienten erhalten direkt bei der Anmeldung eine Mund-Nasen-Bedeckung, die im Anschluss an die medizinische Versorgung wieder abgegeben wird“, so Ines Schneider. Die Regelung soll auch in den Praxen der über 20 Medizinischen Versorgungszentren zum Tragen kommen.

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„Wir hoffen, dass es bereits in den nächsten Tagen für die Meisten von uns eine Selbstverständlichkeit sein wird, eine Maske zu tragen. Es genügt die eigene Mund-Nasen-Bedeckung, die auch beim Einkaufen verwendet wird. Wir möchten an die Menschen appellieren, dass es wichtig ist, sich selbst und andere zu schützen,“ so LMK-Geschäftsführer Florian Claus.

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