Merken

Betrüger zockt Sparkasse ab

Über das Internet beantragt der Mann einen Kredit über 25 000 Euro. Die Bank schöpft erst Verdacht, als es zu spät ist.

Teilen
Folgen
© Symbolbild/Claudia Hübschmann

Von Stefan Lehmann

Riesa. Es sind nur wenige Mausklicks, mit denen sich der 40-Jährige sein Darlehen sichert. 25 000 Euro – die Höchstsumme, die bei der Sparkasse Meißen online zu bekommen ist. Mit seinen Einkommensnachweisen scheint alles zu stimmen, seine Identität bestätigt der Deutsch-Eritreer im Post-Ident-Verfahren – in einer Postfiliale in Sulzbach im Taunuskreis.

Wie der Mann überhaupt auf die Idee gekommen ist, den Kredit bei der Sparkasse mit Sitz in Riesa zu beantragen, ist unklar. Fest steht nur: Wenige Tage nach seinem Antrag im April 2015 überweist ihm die Bank das Geld. Erst nach einigen Monaten bemerken Sparkassen-Mitarbeiter, dass sie einem Betrüger aufgesessen sind.

Den Kredit hätte der Mann so niemals erhalten dürfen. Dass es so lang dauert, bis die Bank Verdacht schöpft, liegt auch an den relativ geschickten Fälschungen: Die Gehaltsabrechnungen, mit denen der Mann sein Einkommen nachweist, basieren nämlich auf echten Dokumenten. Demnach arbeitet der mutmaßliche Betrüger bei den Vereinigten Füllkörper-Fabriken in Ransbach-Baumbach – für ein Bruttogehalt von 3 700 Euro im Monat.

Gefälschte Gehaltsabrechnungen

Was in der Bank zu diesem Zeitpunkt niemand weiß: Eigentlich war der Mann nur wenige Monate dort beschäftigt. Vor Ablauf seiner Probezeit hatte ihm das Unternehmen gekündigt. Das Datum auf den Gehaltsabrechnungen hat der Mann gefälscht – ebenso wie sein vermeintliches Einkommen. Das lag eigentlich 1 000 Euro unter der von ihm angegebenen Summe.

Als die Sparkasse den Betrug bemerkt und Anzeige stellt, hat er nur wenige Raten des Kredits zurückbezahlt, die letzte Anfang 2016. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Meißen ist der Bank ein Schaden von rund 24 400 Euro entstanden. Durchaus eine größere Summe verglichen mit anderen Fällen, die Amtsrichter Herbert Zapf sonst an seinem Gericht in Riesa verhandelt. Für den Angeklagten stünden schon zwei andere Eintragungen im Bundeszentralregister.

In beiden Fällen hatte er eine Beschäftigung nicht gemeldet und damit weiter Hartz IV kassiert. Beim zweiten Mal kassierte er bereits eine Bewährungsstrafe. Die liegt auch noch nicht allzu lang zurück, was für das Strafmaß problematisch werden könnte. Auch deshalb hat es der Amtsrichter nicht bei einer Geldstrafe per Strafbefehl belassen. Doch ehe der Angeklagte überhaupt gehört werden kann, muss ihn die Justiz erst einmal finden: Schon während der laufenden Ermittlungen war das nicht einfach.

Gleich mehrere Adressen in Frankfurt und Freiburg führten damals zunächst ins Leere. Die beiden Straftaten waren in Darmstadt verhandelt worden. An einer der Meldeadressen treffen die Polizisten nur seine Schwester an. Die teilt den Beamten mit, der 40-Jährige wohne eigentlich längst nicht mehr hier – sondern in der Schweiz.

Richter erlässt Haftbefehl

Erst der Zufall hilft den Beamten, den 40-Jährigen ausfindig zu machen. Bei einer Verkehrskontrolle in Freiburg bemerken sie, dass nach dem Mann gesucht wird und können zumindest einen neuen Wohnsitz feststellen, an den zumindest die Anklage zugestellt werden kann. Zumindest scheint das so: Denn auch zur für Ende September angesetzten Verhandlung erscheint der Mann nicht vor dem Riesaer Amtsgericht. Deshalb wird er nun per Haftbefehl gesucht. Wann der Prozess fortgesetzt werden kann, ist daher noch offen.