Berggießhübel. Am Ostermontagabend kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der A 17 eine 52-jährige Bulgarin. Dabei stellte sich heraus, dass sie wegen Betrugs mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Bereits im Juni 2017 wurde die Frau zu 4 000 Euro Geldstrafe verurteilt, hatte diese aber bisher nicht bezahlt. Aus diesem Grund verbüßt sie jetzt eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz.
Schon gegen Mittag stellte sich bei der Kontrolle eines Bulgaren (40) an der A 17 heraus, dass dieser wegen Urkundefälschung verurteilt wurde. Er zahlte aber seine noch offene Geldstrafe und konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Bereits am Karfreitag stellten die Beamten auf der A 17 zwei Personen fest, welche mit Haftbefehlen gesucht wurden. Bei einem Rumänen (42) stellte sich heraus, dass dieser wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber bisher noch nicht komplett bezahlt hatte. Den noch offenen Betrag von 209 Euro bezahlte er vor Ort. Kurz darauf stellte sich bei einem Georgier (36) heraus, dass dieser wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe 203,50 Euro verurteilt wurde. Auch er bezahlte die noch offene Geldstrafe vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen. (szo)