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Betrugs-Urteil gegen Behr rechtskräftig

Hochlandkönig Hans-Jürgen Behr hat seine Geldstrafe akzeptiert. Er hat vor Jahren als BBV-Chef mehr als 60 000 Euro von der Arbeitsagentur erschwindelt.

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© Archivbild. Steffen Füssel

Von Alexander Schneider

Hans-Jürgen Behr (CDU), langjähriger Ortsvorsteher und derzeit stellvertretender Ortsvorsteher des Schönfelder Hochlands, ist wegen Betruges rechtskräftig verurteilt. Behr habe sein Urteil, eine Geldstrafe in Höhe von 18 000 Euro, vergangene Woche akzeptiert, teilte das Amtsgericht Dresden auf Anfrage mit. Behr hat als Geschäftsführer der Baustoffhandel und Bauhof Verwaltung Weißig GmbH (BBV) von 2010 bis 2012 für mehrere Mitarbeiter Saison-Kurzarbeitergeld beantragt, auf das er keinen Anspruch hatte. Der Agentur für Arbeit entstand dadurch ein Schaden von mehr als 62 000 Euro.

Schon das Urteil war eine Überraschung. Der Prozess fand am 13. Juni dieses Jahres ohne den ebenso prominenten wie umtriebigen Angeklagten statt. Behrs Verteidiger Michael Stephan hatte zuvor mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine Absprache getroffen: Sein Mandant werde die Vorwürfe gestehen und im Gegenzug per Strafbefehl die Geldstrafe, 180 Tagessätze zu je 100 Euro, akzeptieren. So vermied der 72-Jährige, persönlich vor Gericht antanzen sowie seine Taten öffentlich erörtern zu müssen. Beobachter nannten das Hinterzimmer-Verfahren eine Farce.

Der alte Fuchs Behr jedoch trieb die Sache nun auf die Spitze. Indem er den Strafbefehl – 180 Tagessätze entspricht einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr Gefängnis – nicht akzeptierte, wurde das Urteil nicht rechtskräftig. So verhinderte der stellvertretende Ortsvorsteher und Ortsbeirat, dass schon im Sommer in dem Gremium über seinen Rauswurf diskutiert, geschweige denn entschieden werden konnte. Die Grünen-Abgeordnete Manuela Schott etwa hatte Behr bereits nach dem Prozess nahegelegt, freiwillig zurückzutreten. Geständnis hin oder her, bis zur Rechtskraft gilt auch für einen Hochlandkönig die Unschuldsvermutung.