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Betrunkener will „Auschwitz-Öfen anheizen“

Ein Mann aus Coswig soll im Zug rassistische und rechtsradikale Parolen geäußert haben. Vorm Pirnaer Gericht bestreitet er das.

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© Symbolbild/dpa

Von Yvonne Popp

Pirna. Im Schnitt stand der Angeklagte in der Vergangenheit alle zwei Jahre vor Gericht. Jede Tat, die ihm zur Last gelegt wurde, beging er unter Alkoholeinfluss. So auch die neueste. Und wie schon bei seinem letzten Gerichtsverfahren bestreitet Ralf F. die Vorwürfe. Er sagt, dass er sich nicht erinnern könne, jemals etwas Negatives über Türken, Juden oder Ausländer im Allgemeinen gesagt habe, schon gar nicht während der Zugfahrt am 13. Februar.

Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft Sätze wie: „Die Ausländer, Türken und Kanaken müssen hier weg. Die haben nicht unsere Religion“ und „Die Öfen in Auschwitz müssen wieder brennen. Dafür würde ich sogar selbst im Wald Holz holen“, gesagt haben.

Vor dem Amtsgericht in Pirna bestätigt der 46-jährige Deutsche, am betreffenden Tag zusammen mit seinem invaliden Bekannten im Zug von Hrensko Richtung Dresden gesessen zu haben. An die ihm zur Last gelegten Aussagen will er sich aber nicht erinnern. „Ich wüsste nicht, dass ich so etwas jemals gesagt habe“, gibt er zu Protokoll. Er unterstreicht, dass er selbst mit einer Ausländerin verheiratet gewesen ist, sogar zwei Kinder mit ihr hat. Generell sei ihm rechtsradikales Gedankengut fremd. Auch zu Pegida-Kundgebungen sei er nie gegangen.

Nun gibt es aber zwei Zeugen, eine Frau und einen jungen Mann, die im Zug in unmittelbarer Nähe des Angeklagten und seines Begleiters gesessen hatten. „Während der gesamten Fahrt von Tschechien nach Dresden konnte ich beide Männer reden hören“, berichtet die Frau. Grundsätzlich hätte sich die gesamte Unterhaltung um die Ausländerproblematik gedreht. Einen exakten Wortlaut kann die Mittvierzigerin aber nicht wiedergeben. Nur etwas vom Judenvergasen und dass Auschwitzer Öfen wieder brennen müssten, ist ihr im Gedächtnis geblieben. Sie sagt aber, dass sich nur einer der beiden Männer in so abwertender Weise und recht lautstark geäußert habe. Der andere hätte nur ab und an etwas Zustimmendes gemurmelt. Als Wortführer erkennt sie den Angeklagten nicht. Sie glaubt, dass sein Begleiter der Hetzer war. Allerdings, so räumt die Dresdnerin ein, habe sie mit dem Rücken zu den beiden gesessen. Mit letzter Sicherheit könne sie also nicht sagen, wer welche Aussagen getätigt hat. Sie ist sich nicht einmal sicher, ob nicht sogar noch ein dritter Mann bei der Unterhaltung anwesend war.

Überwachungsvideo zeigt alles

Einen dritten Beteiligten schließt der nächste Zeuge aus. Er sagt, dass nur zwei Männer im Zug für alle hörbar über rassistische Themen gesprochen hatten. Auch kann er sich im Gegensatz zur ersten Zeugin noch gut an das Gesagte erinnern. Er bestätigt, dass die Sätze, wie sie in der Anklageschrift stehen, genau so auch gefallen sind. Im Gerichtssaal kann er keinen der Anwesenden als Täter identifizieren. Der Student erklärt aber, dass ein Mann mit einer schwarzen Baseballmütze derjenige war, der sich in so abscheulicher Weise geäußert hatte.

Ein Überwachungsvideo aus dem Zug zeigt dann, wie die beiden Männer im Fahrradabteil zusammensitzen und sich unterhalten. Was genau sie sagen, bleibt unklar, da die Aufzeichnung tonlos ist. Zu sehen ist aber, dass einer von beiden ein schwarzes Basecap trägt. Als dieser Mann seinen Kopf Richtung Kamera bewegt, ist zu erkennen, dass es sich um den Angeklagten handelt.

Trotz der unterschiedlichen Aussagen der Zeugen sieht das Gericht die Schuld Ralf H.s als erwiesen an. Der Alkohol als schuldminderndes Element spielt für Richter Andreas Beeskow keine Rolle, da der Angeklagte ja wisse, dass er unter Alkoholeinfluss dazu neigt, straffällig zu werden. Wegen Volksverhetzung muss H. demnächst für neun Monate ins Gefängnis. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens.