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Betteltour auf dem Boulevard

Eine Frau zeigt rumänische Ausweise vor und bittet um Geld für die Heimreise. Nicht der einzige Fall.

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© Symbolbild/Thomas Möckel

Riesa. Gleich mehrere Male hintereinander bettelte am Montag eine Frau in Geschäften und in der Fußgängerzone auf der Riesaer Hauptstraße. Da die Schwarzhaarige mit dem dunklen Teint kaum Deutsch zu sprechen scheint, zeigt sie den Menschen einen zerknitterten Zettel. Auf dem handschriftlich verfassten Dokument ist in gebrochenem Schriftdeutsch nachzulesen, dass es nicht geklappt habe, in Deutschland zu arbeiten. Deshalb brauche sie jetzt Geld für die Rückreise. Rumänische Ausweise, die die Frau vorzeigt, sollen das belegen. Weitere Zeugen berichten, in den vergangenen Tagen auf ähnliche Weise in Riesa angesprochen worden zu sein, auch von Männern. Diese hätten „um Unterstützung“ gebeten, sagt eine Riesaerin. Der Verdacht bandenmäßigen Handelns besteht.

Riesas Polizeiverordnung verbietet „aufdringliches oder aggressives Betteln“ auf öffentlichen Straßen. Wer dagegen an Haustüren klingelt oder in Gebäuden bettelt, tut noch nichts Verbotenes. Trotzdem können Haus- und Grundstückseigentümer die Bettler des Platzes verweisen, gegebenenfalls auch bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder Nötigung erstatten.

Betteln allein erfüllt noch keinen Straftatbestand. Kriminell wird es, wenn eine Notlage vorgetäuscht wird, die es so gar nicht gibt, heißt es von der Polizei. In diesem Fall können Leute, die Geld gegeben haben, Anzeige wegen Betrugs erstatten. Fallen bettelnde Menschen im Straßenbild auf, kontrolliert die Polizei meist den Ausweis und gleicht die Daten ab. Liegt gegen den Betreffenden nichts vor, kann ihn die Polizei nur weiterziehen lassen.

Die Polizei rät davon ab, Geld zu geben. Wer berechtigt sammelt, kann sich ausweisen und vermittelt bereits im äußeren Erscheinungsbild Seriosität. (SZ)