Riesa
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Bewährung für Unfallbetrüger

Zwei Oldtimerfreunde hatten an der B 169 einen Unfall fingiert. Auch ein Fehler des Versicherers ändert am Urteil nichts.

Von Stefan Lehmann
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©  dpa / Symbolbild

Riesa. Die beiden Männer, die an der B 169 absichtlich einen Auffahrunfall verursacht hatten, sind jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten hatten bereits zu Beginn der Gerichtsverhandlung eingeräumt, die Kollision der beiden Mercedes-Oldtimer im Herbst 2014 absichtlich herbeigeführt zu haben. Ziel war es demnach, über die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung des vermeintlichen Verursachers dessen Wagen zu restaurieren.

Der Prozess hatte sich in die Länge gezogen, nachdem Rechtsanwalt Sigurd Meyer-Nolkemper auch die Mitarbeiter der Kieler Versicherung Provinzial Nord als Zeugen hören wollte. Sie hatten offenbar Auszahlungen veranlasst, obwohl die Polizei bereits einen Betrugsverdacht an den Versicherer gemeldet hatte. Ein Mitarbeiter führte das vor dem Amtsgericht Riesa auf einen technischen Fehler zurück.

 Die Akten von Vollkasko- und Haftpflicht seien voneinander getrennt angelegt gewesen, und nur in einer habe es einen entsprechenden Vermerk gegeben, der die Weiterzahlung verhindert habe. „Im Nachhinein war ich da sauer“, sagte er. „Das hätten wir besser machen müssen bei uns im Haus.“ Mittlerweile sei dieses Problem auch behoben, so der Mitarbeiter.

Als Argument für einen Freispruch taugte dieser Fehler der Versicherung aber nicht, wie Richterin Ingeborg Schäfer in ihrem Urteil später feststellte. „Der Betrug beginnt in dem Moment, in dem Sie die Versicherung anrufen.“ Wer betrüge, der könne sich schwerlich darauf berufen, „dass der Versicherer es ja hätte erkennen können“.

 Sie verurteilte die beiden Männer aus Strehla und Dresden zu Freiheitsstrafen von zehn und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im Fall des Strehlaers kam noch ein Anklagepunkt hinzu, bei dem ein Mitarbeiter einen Wagen mutwillig beschädigt hatte. 

Auch in diesem Fall hatte die Versicherung den Schaden getragen. Der ehemalige Mitarbeiter war es schließlich auch, der die beiden Betrugsfälle zur Anzeige brachte – und für einen auch selbst verurteilt wurde.

Beide Männer werden außerdem die Schäden bei ihrer ehemaligen Versicherung begleichen müssen. Insgesamt war ein Schaden von mehr als 70 000 Euro entstanden, beide Männer müssen jeweils noch deutlich mehr als 20 000 Euro begleichen. 

Der Angeklagte aus Strehla betonte am Ende der Verhandlung, er sei froh, den Prozess nun hinter sich zu haben. Er bereue die Taten, sei mit damals 24 Jahren noch jung gewesen. 

Auch sein Verteidiger Stefan Ippisch erklärte am Ende des Prozesses, seinem Mandant sei „jugendliche Naivität“ zum Verhängnis geworden. Er sei „auf keinen Fall die treibende Kraft“ bei den beiden Betrugsversuchen gewesen und stattdessen von verschiedenen Seiten instrumentalisiert worden.