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Bewährung für Zigarrenschmuggler

Das Amtsgericht ahndete einen Steuerschaden von 90 000 Euro. Das dicke Ende kann aber für die Angeklagten noch kommen.

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Von Jens-Rüdiger Schubert

Das Amtsgericht Görlitz hat in einem weiteren Fall von Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei vier Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen einen weiteren Angeklagten wird ein Strafbefehl erlassen. Die Ermittler hatten einem 53-jährigen Brandenburger, einen 51-jährigen Görlitzer sowie zwei Polen (32, 25) wegen zwölf Taten angeklagt. Der 53-Jährige war als Einziger an allen beteiligt.

Es ging um die Einfuhr von unverzollten Zigaretten über die polnisch-deutsche Grenze und einen damit angerichteten Steuerschaden von 90.000 Euro. In zehn Taten ging es noch um Steuerhehlerei. Da zu Beginn der Verhandlung eine Verständigung aller Verfahrensbeteiligten erfolgte, legten die vier Angeklagten umfassende Geständnisse ab.

Der vorsitzende Richter verurteilte den 53-Jährigen zu 21 Monaten Gefängnis, die anderen zu 15, neun und acht Monaten. Alle Strafen wurden dann zur Bewährung ausgesetzt. Dennoch ist für die Vier der Fall noch nicht ausgestanden. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, und auf sie warten möglicherweise noch die Steuerrückforderungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.