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Bewährungsstrafen für Dynamofans

Nach dem Marsch der "Football Army" durch Karlsruhe hat die Hälfte der 58 Angeklagten einen Strafbefehl erhalten - unter ihnen auch Ex-Capo Lehmi.

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Unter den Verurteilten befindet sich auch Stefan Lehmann. Der damalige „Vorsänger“ führte nicht nur die mitgereisten Dynamo-Fans im Stadion sondern auch den Fanmarsch an.
Unter den Verurteilten befindet sich auch Stefan Lehmann. Der damalige „Vorsänger“ führte nicht nur die mitgereisten Dynamo-Fans im Stadion sondern auch den Fanmarsch an. © Mike Worbs (Archiv)

Nach über zwei Jahren kommen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu den Geschehnissen rund um den Fanmarsch am 14. Mai 2017 allmählich zum Abschluss. Gegen die Hälfte der insgesamt 58 beschuldigten Dynamo-Fans hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Darüber informierte der Verein am Samstag kurz vor dem Spiel gegen Hannover 96. Gegen die Strafbefehle werde nur ein kleiner Teil der Betroffenen Einspruch einlegen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die bisher eingegangenen Strafbefehle enthalten in fünf Fällen zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Monaten sowie in allen Fällen Geldstrafen zwischen 900 und 10.000 Euro. 

In den Fällen der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen lautet der Vorwurf auf „gefährliche Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Landfriedensbruch und mit einem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot“. Keinem der Betroffenen wird die unmittelbare Begehung eines Körperverletzungsdelikts oder einer Sachbeschädigung vorgeworfen. Dem Strafbefehl zugrunde liegen die Organisation und Durchführung des Fanmarsches sowie der Vertrieb der einheitlichen T-Shirts und Fischerhüte.

Unter den nun Verurteilten befindet sich auch Stefan Lehmann. Der damalige „Vorsänger“ der aktiven Fanszene der Schwarz-Gelben führte den Fanmarsch auf einem Trabant Kübel sitzend an. 

SGD unterstützt Solidaritätskomitee weiter

Der Verein werde das im Jahr 2018 ins Leben gerufene „Solidaritätskomitee Dynamo“ weiterhin unterstützen. "Maßgeblich für diese Entscheidung ist, dass keinem der Betroffenen eine unmittelbare Begehung einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung vorgeworfen wird, sondern ihnen das schädigende Verhalten Dritter zugerechnet wird", begründet der Verein die Entscheidung.

Das Solidaritätskomitee sammelt Spenden, um die finanzielle Last für die Angeklagten – unter anderem Anwalts- und Reisekosten sowie mögliche Gerichtskosten – abzufedern. Nach aktuellem Stand werden rund  290.000 Euro benötigt, von denen bisher 111.000 eingesammelt werden konnten. (SZ)