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Mehr Zuschüsse für Azubis

Wer während der Berufsschulzeiten eine Unterkunft braucht, erhält staatliche Unterstützung.

Von Annett Kschieschan
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Wenn Azubis während ihrer Berufsschulphasen Wohnheim- oder WG-Zimmer brauchen, gibt es Zuschüsse für die Unterbringung.
Wenn Azubis während ihrer Berufsschulphasen Wohnheim- oder WG-Zimmer brauchen, gibt es Zuschüsse für die Unterbringung. © AdobeStock

Auch wenn es inzwischen viele freie Lehrstellen im ländlichen Raum gibt, müssen viele sächsische Azubis für den Weg zur Berufsschule ordentlich Zeit einplanen. Manchmal ist der so weit, dass sich Pendeln nicht mehr lohnt oder wegen der schlechten Anbindung an den ÖPNV schlicht nicht möglich ist. Dann müssen Wohnheim- oder WG-Zimmer finanziert werden. Der Freistaat will jungen Leuten hier künftig stärker finanziell unter die Arme greifen.

Ab sofort haben mehr Berufsschüler Anspruch auf Unterstützung bei der sogenannten außerhäuslichen Unterbringung sowie der Verpflegung während der Schulphase. Das sieht eine Änderung der Verordnung zur Schülerunterbringung vor. „Wir müssen die Attraktivität der Berufsausbildung weiter erhöhen, um für die Wirtschaft noch mehr Auszubildende zu gewinnen“ so Kultusminister Christian Piwarz. Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben demnach nun auch Berufsschüler mit Abitur, Studienaussteiger sowie Berufswechsler. Vorher waren diese Gruppen von der Leistung ausgeschlossen.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 1.August 2022 in Kraft. Das heißt auch, dass die Bewilligungsstellen in den Kommunen die finanzielle Unterstützung ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 bewilligen können. Ist eine außerhäusliche Unterbringung nötig, gibt es aktuell 16 Euro pro Unterrichtstag – einschließlich Anreise- und Abreisetage – und dazwischenliegende unterrichtsfreie Tage. Im sächsischen Doppelhaushalt 2023/2024 stehen dafür insgesamt rund 4,8 Millionen Euro zur Verfügung. (WeSZ)

Details zur Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung sind hier abrufbar unter. Auch die Landratsämter informieren dazu.