Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler beschlossen. Das Vorhaben hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag verabredet. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, sollen nach den Plänen von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf ganztägige Betreuung bekommen - für mindestens acht Stunden an Wochentagen und auch in den Ferien.
Ursprünglich war der Start schon ein Jahr früher vorgesehen. Wegen Kritik aus den Ländern soll es nun aber mehr Zeit für den Ausbau geben. Die Länder hatten auch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten für die Ganztagsplätze gefordert. Der Bund will sich nun langfristig mit mehr als 900 Millionen Euro pro Jahr an den laufenden Betriebskosten für die Ganztagsplätze an den Grundschulen beteiligen - eine Verdreifachung der ursprünglich geplanten Summe. Für das Vorhaben ist eine Zustimmung der Länder im Bundesrat nötig.
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zeigten sich unterdessen optimistisch, dass der Rechtsanspruch nun nicht mehr an den Bundesländern scheitern wird. "Es lag noch nie soviel Geld auf dem Tisch für dieses Thema, für eine Aufgabe, die eigentlich komplett in Landesverantwortung liegt", sagte Giffey in Berlin. Es gebe Signale aus den Ländern, dass es mit der Umsetzung klappen werde. (dpa)