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Haft im Infinus-Prozess gefordert

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Manager des Dresdner Finanzdienstleisters die Anleger betrogen haben.

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© Robert Michael

Von Ulrich Wolf

Dresden Nach fast drei Jahren Verhandlungsdauer haben in einem der größten Wirtschaftsstrafprozesse Deutschlands am Freitag die Plädoyers begonnen. Im Verfahren gegen sechs Manager des ehemaligen Finanzdienstleisters Infinus forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Dresden mehrjährige Haftstrafen.

Die Staatsanwälte Arnulf Berner (li.) und Thomas Hesper.
Die Staatsanwälte Arnulf Berner (li.) und Thomas Hesper. © Robert Michael

Anklagevertreter Arnulf Berner beantragte, fünf der sechs Führungskräfte wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu verurteilen, einen weiteren wegen Beihilfe. Den Infinus-Gründer und größten Gesellschafter der Unternehmensgruppe, den Dresdner Geschäftsmann Jörg Biehl, will der Staatsanwalt acht Jahre hinter Gittern sehen. Zwar sei Infinus sein Lebenswerk und -inhalt gewesen, sagte Berner. Doch habe er nicht verhindert, dass letztendlich die Firmengruppe nur mittels eines geschickt aufgezogenen Schneeballsystems überleben konnte. „Sie führten einen Kampf mit unlauteren Mitteln“, sagte der Ankläger. Für die Ermittler war der 56-jährige Biehl die zentrale Figur bei Infinus, der Hauptverantwortliche. Berner betonte jedoch: „Mit mehr Einsicht in Ihr unrechtmäßiges Handeln wäre unser Strafantrag deutlich geringer ausgefallen.“

Für die übrigen Manager aus den Bereichen Vertrieb, Buchhaltung und Recht beantragte die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und sechs Jahren und zehn Monaten.

Nach Auffassung der Ankläger betrieb Infinus ein Geschäftsmodell, das spätestens ab 2011 langfristig nicht mehr tragfähig war. Dabei seien Anleger systematisch getäuscht worden. Die vermeintlich hohen Gewinne und das stets steigende Firmenvermögen hätten nur auf dem Papier gestanden. „Das in den Bilanzen vermittelte Bild entsprach nicht der Wirklichkeit,“ sagte Berner. Auch die Vermittler der Infinus-Produkte seien über die besondere Form der „finanziellen Gestaltung der Bilanzen“ nicht informiert worden und insofern über die tatsächliche Lage der Infinus-Unternehmen getäuscht worden.

Der 52 Jahre alte Staatsanwalt betonte, Infinus habe vor allem von Versicherungsgeschäften gelebt, die innerhalb der eigenen Firmengruppe getätigt wurden. Das aber hätten die angeklagten Manager bewusst organisiert. „Das Verschweigen der Eigenverträge war Methode, eine gezielte Täuschungsstrategie“, sagte Berner.

Der verursachte Schaden belaufe sich auf rund 150 Millionen Euro. Betroffen seien etwa 20 000 Anleger. Die Manager waren im November 2013 in Untersuchungshaft gekommen, bis zum Herbst 2016 aber wieder draußen. Ihre Verteidiger plädieren von der kommenden Woche an. Mit einem Urteil wird im Juli gerechnet.