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Bischöfe mahnen sensiblen Umgang mit dem Kirchenasyl an

Für einige Flüchtlinge ist das Kirchenasyl die letzte Hoffnung vor der Abschiebung. Der Bundesinnenminister sieht das Instrument kritisch.

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© dpa-infografik

Bonn. Angesichts der starken Zunahme der Fälle von Kirchenasyl hat die Deutsche Bischofskonferenz die Kirchengemeinden zu einem sensiblen Umgang mit dieser Form des zivilen Ungehorsams aufgerufen.

„Das Kirchenasyl kann immer nur „ultima ratio“ (letzte Lösung) zur Verhinderung drohender Menschenrechtsverletzungen sein“, sagte der Vorsitzende der Migrationskommission der Bischofskonferenz, der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle, am Montag anlässlich der Veröffentlichung einer Handreichung zum Kirchenasyl.

Beim Kirchenasyl gewähren Gemeinden oder Klöster Flüchtlingen Unterschlupf, um sie vor Abschiebung zu schützen. Die Flüchtlinge leben aber in den seltensten Fällen direkt in der Kirche, sondern vielmehr im Gemeinde- oder Pfarrhaus.

Derzeit 454 Menschen im Kirchenasyl

In Deutschland gab es Anfang August nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ 293 Fälle von Kirchenasyl, mehr als doppelt so viele wie ein Jahr zuvor. Kirchenasyl hätten 207 evangelische, 49 katholische und 31 freikirchliche Gemeinden gewährt. Hinzu kommen 6 ökumenische Kirchenasyle. Insgesamt haben die Gemeinden 454 Menschen aufgenommen, darunter 95 Kinder. Angesichts der erwarteten 800 000 Flüchtlinge in diesem Jahr bewege sich die Zahl der Kirchenasylfälle aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau, betonte die Bischofskonferenz.

Die Tradition des Kirchenasyls müsse weiterhin bestehen bleiben, sagte Trelle. Damit dies gelinge, müssten die Gemeinden nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob ein Kirchenasyl tatsächlich das letzte Mittel zur Abwendung humanitärer Härten sei. Die Gemeinden dürften „keinen rechtsfreien Raum für sich in Anspruch nehmen“, heißt es in der Handreichung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte Anfang des Jahres angezweifelt, ob das Kirchenasyl überhaupt legal ist. Die Kirchen dürften sich nicht über geltendes Recht stellen.

Wer von Abschiebung bedrohte Menschen aufnehmen wolle, müsse in jedem Fall Kontakt zum zuständigen Katholischen Länderbüro aufnehmen und die Behörden informieren, heißt es jetzt in der Handreichung. Gemeinden und Orden müssten sich bewusst sein, dass nicht jede Notlage zur Gewährung eines Kirchenasyls führen dürfe. „Die Ablehnung bedeutet nicht, dass ein Mangel an Barmherzigkeit vorliegt.“ (dpa)