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Bischofswerda: Neue Hoffnung für diese Brache

Seit Jahren schon will ein Investor auf einer Brache an der Neustädter Straße in Bischofswerda ein Einkaufszentrum bauen. Bisher gab's dafür keine Genehmigung. Wie es nun gelingen soll.

Von Miriam Schönbach
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Langsam übernimmt die Vegetation die Oberhand auf dem Areal zwischen Neustädter Straße, Süßmilchstraße und Drebnitzer Weg in Bischofswerda. Doch womöglich kommt jetzt Bewegung in das Einkaufszentren-Projekt.
Langsam übernimmt die Vegetation die Oberhand auf dem Areal zwischen Neustädter Straße, Süßmilchstraße und Drebnitzer Weg in Bischofswerda. Doch womöglich kommt jetzt Bewegung in das Einkaufszentren-Projekt. © Steffen Unger

Bischofswerda. Bewegung an Schiebocks Pyramiden: Die Schuttberge an der Neustädter Straße/Ecke Süßmilchstraße und Drebnitzer Weg in Bischofswerda könnten bald Vergangenheit sein. In ihrer jüngsten Sitzung haben die Städteräte dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zum dort geplanten „Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum“ zugestimmt. Den Antrag hat der Investor, die City- und Centermanagement Weimar GmbH, gestellt. Damit soll ein Bebauungsplanverfahren samt Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden.

Stillstand herrscht auf der Fläche schon seit Jahren. Die Bischofswerdaer nennen das einstige Bäko-Gelände angesichts der Schutt-Pyramiden spaßhaft „Klein-Ägypten“. Nach der Wende hatte sich dort das Fortbildungswerk sächsische Wirtschaft angesiedelt. Mit dessen Insolvenz übernahm das Bildungswerk der sächsischen Wirtschaft (BSW) die Aufgaben der Fortbildung. Große Teile des Areals zwischen Neustädter und Süßmilchstraße lagen mangels vorhandener Nutzung jedoch brach – bis das Areal im Juli 2014 durch die City- und Centermanagement Weimar GmbH mit dem Ziel der Neuentwicklung erworben wurde.

Seit 2016 existierten Verträge mit potenziellen Mietern

Jene Pläne sahen vor, Bildung, Pflege und Nahversorgung quasi unter ein Dach zu bringen. Für den Handel sollte der Netto-Markt von der Belmsdorfer Straße an den neuen Standort verlegt werden. Auch die Drogeriemarktkette DM, ein Schuhhändler sowie ein Textilanbieter und ein Sonderpostenmarkt waren für den gut zwei Hektar großen Standort vorgesehen. Seit 2016 existierten die Mietverträge mit den Unternehmen. Doch eine Zustimmung durch Landkreis und Landesdirektion blieben aus. Der Knackpunkt war die Größe des neuen Einzelhandelsstandortes.

Denn Bischofswerda gilt im 2013 aufgestellten Landesentwicklungsplan nur als „Grundzentrum“. Demnach kann eine Ansiedlung mehrerer an sich nicht großflächiger Handelseinrichtungen in enger Nachbarschaft zueinander dieselben raumordnerischen Auswirkungen auslösen wie eine einzelne großflächige Einzelhandelseinrichtung. Zu viel Handel für zu wenig Menschen sozusagen.

Dieser Rechtsauslegung folgten der Landkreis Bautzen und die Landesdirektion bei der Ablehnung der Baugenehmigung. Dagegen legte der Antragsteller Widerspruch ein. Die Stadt änderte ihr Einzelhandels- und Zentrenkonzept, um festzuhalten, dass die Ansiedlung keine Konkurrenz zur Innenstadt darstellt.

SPD-Stadtrat wirbt um Zustimmung

Doch es blieb weiter beim „Nein“ durch die Bauaufsicht. Als Denkmal des Stillstands ließ der Investor die Schutt-Pyramiden stehen. Oberbürgermeister Holm Große (parteilos) sowie unter anderem die Stadträte aus der Fraktion Linke/SPD wiesen immer wieder darauf hin, dass der Bau des Einkaufszentrums eng mit dem Bildungsstandort Bischofswerda verknüpft sei.

So appellierte auch Stadtrat Sven Urban (SPD) bei der Stadtratssitzung am Dienstag an seine Kollegen, dem Antrag zuzustimmen: „Wenn hier nichts passiert, überlegt das Bildungswerk der sächsischen Wirtschaft, seinen Standort zu verlagern.“ Das Bildungszentrum sei nicht nur Berufsschule für Hauswirtschaft, sondern auch Altenpflegeschule in Gründung. „Das ist zukunftsweisend. Ihr Abstimmungsverhalten ist für oder gegen einen Bildungsstandort Bischofswerda“, sagte der Sozialdemokrat.

Für OB Holm Große ist das B-Plan-Verfahren das Instrument, mit dem die Stadt das Projekt aktiv begleiten könne – und nicht wie in den vorherigen Verfahren nur als Dritter mit am Tisch sitze. Denn ein B-Plan ist laut Baugesetzbuch nicht zwingend Pflicht. Viele Investoren versuchen so, Schnelligkeit in ihre Projekte zu bringen. Die Genehmigungsbehörden müssen aber eben der Bauvoranfrage zustimmen.

Vielleicht Ende 2025 Baustart für Einkaufszentrum

Mit dem Bebauungsplanverfahren verspricht sich Sebastian Pietsch vom Bischofswerdaer Bauamt unter anderem eine ausführliche Untersuchung des Nahversorgungs- und Dienstleistungsstandortes. „Ziel ist es, Sortimente anzusiedeln, die einem Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum gerecht werden und hierbei auch Unternehmen und Angebotskonzepte zu gewinnen, die bislang noch nicht in Bischofswerda ansässig sind“, heißt es in der Vorlage. Erklärtes Ziel sei es, gute Versorgungsangebote weit über die Stadt hinaus zu schaffen, um so die Grundlagen für eine mittelzentrale Funktion, wie sie die Stadt einst hatte, zu erlangen.

Und wie geht es nun weiter? Die Zeit des langen Stillstands auf dem Areal soll endlich vorbei sein. „Wir möchten das Bebauungsplanverfahren zügig durchführen“, sagt Sebastian Pietsch. Er rechnet aber nicht mit einem Abschluss vor Mitte 2024, schließlich müssen zum B-Plan die Träger öffentlicher Belange gehört werden. Der Investor hat aber angekündigt, seine Hausaufgaben über den Sommer zu machen – und den B-Plan bis September/Oktober 2023 dem Stadtrat vorzulegen. Mit ganz viel Optimismus könnte Ende 2025/Anfang 2026 mit dem Bau des Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum begonnen werden – und damit „Klein-Ägypten“ in Bischofswerda der Vergangenheit angehören.