Bischofswerda. Beamte des Zolls haben am Donnerstag bei einer
Baustellenkontrolle in Bischofswerda einen Mann mit unklarer Identität
und offenbar gefälschten Dokumenten festgestellt. Das teilte die Polizei am Freitag in einer Presseinformation mit. Der Mann habe sich
zunächst mit mutmaßlich falschem Namen und einem gefälschten
bulgarischen Ausweis ausgewiesen. Eine Überprüfung ergab, dass sich der
Tatverdächtige unerlaubt und ohne gültige Personaldokumente
im Bundesgebiet aufhielt und einer Arbeit nachging.
Beschleunigtes Verfahren wird angewendet
Die Zöllner baten die Bautzener Polizisten um Unterstützung. Diese nahmen den noch Unbekannten vorläufig fest. Ermittler des Kriminaldienstes begannen mit den Untersuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie der Urkundenfälschung. Parallel regten sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Prüfung eines beschleunigten Verfahrens an.
Ein beschleunigtes Verfahren findet Anwendung beziehungsweise wird geprüft, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Es dient dazu, bei bestimmten Straftaten eine unmittelbare Einwirkung auf Straftäter zu erreichen und auch unter präventiven Aspekten eine zügige Strafverfolgung sicherzustellen.
4.000 Euro Geldstrafe und Ausreise bis Ende Januar
Bei den weiteren Ermittlungen unterstützte ein Dolmetscher zur Überbrückung der Sprachbarriere. Offenbar hatte der Mann seinen bulgarischen Ausweis für über 1.000 Euro gekauft. Bei der Kontrolle führte er mehrere tausend Euro mit sich. Die Beamten behandelten den Namenlosen erkennungsdienstlich. Sie fertigten Fotos und nahmen seine Fingerabdrücke. Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen 49-jährigen Ukrainer handelte.
Am Freitagvormittag erfolgte die Vorführung des Tatverdächtigen zur Hauptverhandlung bei Gericht. Im Ergebnis verurteilte der zuständige Richter den Ukrainer im beschleunigten Verfahren zu einer Bewährungsstrafe. Außerdem dienten die beschlagnahmten 4.000 Euro gleichzeitig als Geldstrafe. Weiterhin erhielt der Beschuldigte eine Ausreiseverfügung bis zum Ende des Monats. (SZ)
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