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Gericht: Kein Wiederaufbau der Villa

Schlappe für die Stadt Dresden: Die neobarocke Villa Tolkewitzer Straße 57 in Blasewitz muss nicht wieder aufgebaut werden.

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© Giorgio Michele

Dresden. Die neobarocke Villa Tolkewitzer Straße 57 muss nicht wieder aufgebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden am Dienstag entschieden. Von dem Gebäude sei im Mai 2014 nur noch so wenig übrig gewesen, dass nach der Rekonstruktion nicht mehr von einem Kulturdenkmal die Rede sein könne. In der mündlichen Verhandlung des Falls fiel am Dienstag dafür der Begriff Disneyland.

Die Villa gehört einer Familie, deren Familienoberhaupt Dieter K. seit Jahren mit der Stadt im Clinch ist. K. wollte das Gebäude abreißen, bekam aber dafür keine Genehmigung. Die jahrelang leer stehende Villa verfiel, schließlich brannte es zwei Mal in dem Gebäude am Elberadweg. Dabei wurde unter anderem das Dach zerstört. Der Verdacht, K. könnte selbst Feuer gelegt haben, wurde in einem Strafprozess ausgeräumt. Bei Sicherungsarbeiten an dem Gebäude stürzten 2014 schließlich weitere Teile ein.

Diese neuen Schäden waren für das Verwaltungsgericht kein Thema. Schon die Zerstörungen nach dem Dachbrand im April 2014 waren so erheblich, dass dem Eigentümer ein Wiederaufbau das Gebäudes nicht zugemutet werden könne, urteilte das Gericht.

Die Stadt, die auf den Wiederaufbau gedrängt hat, kann nun binnen eines Monats Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen. (SZ/csp)

Az. 7 K 2270/15