Von Eric Weser
Strehla. Die Meinungen sind geteilt. „Geil gemacht, da hat einer Fantasie“, schreibt Marko Heller. Heiko Fröhlich dagegen meint: „Schon übel.“ Die Kommentare finden sich bei Facebook anlässlich einer Tempomessung durch das Meißner Landratsamt am Strehlaer Ortsausgang. Dort hatte ein Kreismitarbeiter am 7. Dezember ein mobiles Blitzgerät aufgebaut.
Die B 182 ist dort eine lange Gerade. Das verleitet, schneller als erlaubt zu fahren. Um Temposündern auf die Schliche zu kommen, hatte der Kreismitarbeiter das Messgerät gut versteckt – an einem großen Anker. Der steht als Schmuckelement auf dem Grundstück des ehemaligen Autohauses „Gute Fahrt“ direkt an der Bundesstraße. Bei Facebook reklamiert Kommentator Karsten Kubitz eine „unberechtigte Nutzung von Privatgelände“ und fragt knapp in die Runde: „Messung ungültig?“
Rechtsanwalt Martin Volkmann von der Riesaer Kanzlei BSKP verneint. Solange die technischen Vorgaben für die Messung eingehalten worden seien, können die Ergebnisse verwertet werden, so der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer also zu schnell gefahren ist und demnächst einen Bußgeldbescheid vom Kreis bekommt, kann sich nicht mit dem Hinweis auf eine vermeintlich unzulässige Messung vom Privatgrund aus der Affäre ziehen. Die Frage, ob der Kreis auf dem Grundstück stehen durfte oder nicht, betreffe allein das Rechtsverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Kreis, erklärt Anwalt Martin Volkmann.
Hatte der Kreis an dem Tag die Genehmigung? Die Chefin des Ordnungsamtes Barbara Korsowski erklärt: „Genehmigungen zur Benutzung privater Grundstücke werden grundsätzlich vor der beabsichtigten Einrichtung eines Messplatzes eingeholt, wobei sich die Benutzung nur auf das abgestellte Fahrzeug bezieht.“ Mess- und Blitzgerät würden „generell im öffentlichen Verkehrsraum“ aufgestellt.
In Strehla verhielt es sich offenbar ein wenig anders, wie die Amtsleiterin selbst sagt: „Die Genehmigung des Grundstückseigentümers wurde im Laufe der Messung eingeholt, da aufgrund eines Eigentümerwechsels dieser erst bekannt wurde.“
Grundstückseigentümer Guido Hähnichen sagt, er habe dem Kreis keine Genehmigung erteilt. „Das Ganze ist ohne Einverständnis und Absprache passiert.“ Dass ein Kreismitarbeiter mit seinem Kleintransporter auf dem Grundstück parkte und blitzte, habe er durch Dritte erfahren. Er sei dann selbst nach Strehla gefahren, habe mit dem Kreisangestellten gesprochen. Der habe „rumgeeiert“ und sinngemäß gesagt, er habe nicht gewusst, wen er fragen soll, erinnert sich Hähnichen. Dem Grundstücksbesitzer fällt das schwer zu glauben, wo doch gerade Ämter Zugriff auf solche Daten haben müssten. Dass es einen Eigentümerwechsel, weist Hähnichen als falsch zurück. Er erwarte, dass er künftig bei solchen Aktionen vorher gefragt werde.
In Strehla sorgte derweil für Verdruss, dass nach der Tempomessung ein Leitpfosten umgekippt an der Bundesstraße liegenblieb. Der Kreismitarbeiter hatte die Straßenbegrenzung umgelegt, um freie Sicht für das Messgerät in Richtung Innenstadt zu haben. „Andere auf die Einhaltung von Ordnung kontrollieren wollen und dann selbst keine halten“, empört sich ein Anwohner. Der Landkreis bestätigt, dass es „ein Fehlverhalten“ seines Mitarbeiters gab. Sie habe dieses bereits „ausdrücklich“ gerügt, so Ordnungsamts-Chefin Korsowski. Der Leitpfosten steht inzwischen wieder an seinem vorgesehenen Platz.
Der Kreis wertet nach eigenen Angaben die Messung vom 7. Dezember noch aus. 188 Fahrzeuge seien gemessen worden.