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Blutiges Ende einer Männer-WG

Im Februar wurde in Dresden ein Algerier von einem Landsmann erstochen. Jetzt steht der Täter vor Gericht.

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© Tino Plunert

Von Christoph Springer

Hassan Reda Z. war schwer verletzt. Blutend hat er sich in der Nacht zum 15. Februar 2018 durch die Stadt geschleppt, ist stundenlang Straßenbahn gefahren und schließlich zusammengebrochen. Er hatte tiefe Schnittwunden in einer Hand. Sie rührten von einem Kampf in einer Wohnung an der St. Petersburger Straße her. Dort wohnte der 53-Jährige mit seinem Landsmann Tahar B. Immer wieder haben die zwei Männer miteinander gestritten. An diesem Abend endete der Streit mit einer Messerstecherei. Dabei kam Tahar B. ums Leben.

Die zwei Algerier haben sich vor 28 Jahren kennengelernt. 1990 verkauften sie gemeinsam im Hauptbahnhof Gemüse, ein Jahr später trennten sich ihre Wege vorübergehend. Als sie sich 2008 wieder begegneten, bot Tahar B. an, dass Hassan Reda Z. bei ihm wohnen kann. Der 53-jährige Asylbewerber zog daraufhin in die Wohnung im zweiten Stock des Hauses St. Petersburger Straße 3 und lebte dort gemeinsam mit seinem Landsmann bis zu jenem Abend im Februar.

Die zwei Männer waren aufeinander angewiesen. Z. brauchte eine günstige Bleibe, Arbeit hatte er nicht. Und Tahar B., der ebenfalls nicht arbeiten ging, konnte die Hilfe seines Untermieters nach zwei Schlaganfällen gut gebrauchen. Nachbar Klaus-Peter S.: „Er hat für ihn die Wäsche gewaschen, Essen gekocht, die Bude reinegemacht.“ Dazu zahlte der Untermieter ab und an 50 Euro für seine Dauerunterkunft. „Wir hatten nie Probleme“, erzählte Hassan Reda Z. am Freitag vor Gericht.

Doch das war nur die halbe Wahrheit. Nachbarn berichteten von immer wiederkehrenden Streits zwischen den zwei Algeriern. „B. hat immer nur rumgesessen und gesoffen“, sagte Klaus-Peter S., „unter Alkohol war er aggressiv“. Das ging so weit, dass Tahar B. seinen Untermieter mit einer Gardinenstange geschlagen und mit einem Küchenmesser bedroht hat. „Ich bin da zum Kaffee rüber und habe geklingelt und da stand er da mit einem Messer in der Hand und ist am Toben“, sagte S.

Am 15. Februar 2018 endete solch ein Streit mit dem Tod des 54-Jährigen. Sein Untermieter war am Nachmittag nach eineinhalb Flaschen Rotwein in die Neustadt gegangen und wollte sich eigentlich im Fernsehen ein Fußballspiel ansehen. Doch sein Weg führte ihn in eine Bar am Bischofsweg. Dort trank er zwei Cocktails. Dann ging Z. nach Hause. Unterwegs kaufte er noch zwei Döner, einen für sich und einen für Tahar B.

Vor der Wohnung angekommen öffnete ihm B. die Tür und wurde sofort laut. „Er hat gesagt raus und nimm deine Sachen mit“, erinnert sich der Angeklagte. „Dann hat er meine Sachen auf den Boden geschmissen.“ Dabei drohte ihm B. mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser. Z. versuchte, das Messer mit den Händen abzuwehren. „Dann habe ich es festgehalten. Ich habe gezogen, er hat gezogen, bis wir beim Sofa waren.“ An mehr Einzelheiten konnte oder wollte sich der schmächtige Angeklagte nicht erinnern. „Ich weiß nicht, was passiert ist“, wiederholte er mehrfach, „in diesem Moment war mein Kopf nicht klar. Dann ist es explodiert.“ Laut Anklage hat er mehrfach zugestochen und Tahar B. dabei unter anderem an Schulter und am Hals schwer verletzt. Rettungssanitäter Martin L. war einer der ersten Helfer am Tatort. Er hat das Küchenmesser gesehen, mit dem Z. zugestochen hat. Es lag auf dem Wohnzimmertisch, die Klinge war verbogen. Dem 54-jährigen Opfer konnte er nicht mehr helfen.

Hassan Reda Z. floh nach der Tat aus der Wohnung. Er lief durch die Stadt, eine Blutspur markierte auch am Tag danach noch seinen Weg von der Wohnung über den Pirnaischen Platz zur Haltestelle der Straßenbahnen, die in Richtung Neustadt fahren. In der Neustadt ging er in einen Dönerladen und bekam dort eine Serviette, um seine eigenen Wunden zu behandeln. Mehrfach sei ihm geraten worden, in ein Krankenhaus zu gehen, Z. ignorierte diese Ratschläge. Er kaufte sich ein Tagesticket und fuhr stundenlang durch die Stadt. An einer Endhaltestelle ist er schließlich in einer Straßenbahn zusammengebrochen.

Zwei Tage nach der Tat nahm die Polizei ihn fest. Z. kam in Untersuchungshaft. Der 53-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt. Für den Prozess hat die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Martin Ueble vier Verhandlungstage angesetzt. Er wird am 21. August fortgesetzt. Dann soll unter anderem ein Rechtsmediziner gehört werden, der etwas zu den Verletzungen des Opfers sagen kann. Außerdem verfolgt Gerichtspsychiater Stephan Sutarski den Prozess. Er hat die Aufgabe, den Angeklagten zu begutachten.