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Böllerfund bei Razzia in Dippoldiswalde

Eine Frau steht wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht. Die Polizei hatte ihre Wohnung nach einem Containerbrand durchsucht.

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© Egbert Kamprath

Von Stephan Klingbeil

Dippoldiswalde. Nach der Einstellung der ergebnislosen Ermittlungen wegen des Containerbrands am 31. Oktober 2015 in der Friedrich-Engels-Straße in Dippoldiswalde (SZ berichtete) war der Vorfall nun noch mal bei einer Verhandlung am Amtsgericht Dippoldiswalde Thema. Dort musste sich eine 39-Jährige aus dem Ortsteil Oberhäslich verantworten. Am 26. April dieses Jahres hatten Polizisten wegen des Verdachts der Brandstiftung die Wohnung der Frau und die ihres 31-jährigen Nachbarn durchsucht.

Dabei fanden die Ermittler in einer Handtasche, die bei ihrem Nachbarn gelegen hatte eine Taschenlampe mit Elektroschockerfunktion. Darüber hinaus entdeckten die Polizisten in der Wohnung der Hotelfachfrau in einer Flurkommode mit Safe 15 illegale Knaller aus Tschechien und Polen, darunter Böller der als gefährlich geltenden Marke „La Bomba“.

Die beschuldigte Deutsche habe damals mit den Beamten, die nach gefährlichen Gegenständen oder Waffen im Haus fragten, kooperiert. Warum allerdings der laut Zeugen ebenfalls in der Kommode gefundene Teleskopschlagstock nicht mehr in der jetzigen Anklage gegen die Frau erwähnt wurde, irritierte das Gericht. Laut Zeugen und Beschuldigter habe der Nachbar Böller und Schlagstock „ganz normal“ auf einem Markt in Tschechien gekauft.

Wusste die Angeklagte überhaupt, dass die Böller in ihrer Kommode lagen? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus. Einer der Polizisten, die bei der Durchsuchung beteiligt waren, sagt zudem, dass sie die Vorwürfe bei ihrer Vernehmung eingeräumt habe. Laut dem Anwalt der Frau habe seine Mandantin kein Vernehmungsprotokoll unterschrieben. Obendrein moniert er, dass das Protokoll in den Ermittlungsakten fehlt. Auch wurden keine möglichen Fingerabdrücke auf den Böllern, die inzwischen entsorgt wurden, gesichert.

Die Angeklagte schweigt vor Gericht dazu – sagt auch zu den weiteren Vorwürfen gegen sie nichts. Denn der 39-Jährigen werden am Amtsgericht außerdem Volksverhetzung und Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen zur Last gelegt.

Laut Anklage habe sie auf ihrem Profil auf der Online-Plattform vk.com, einem aus Russland stammenden sozialen Netzwerk, ein Bild von einer Mütze der Waffen-SS mit Hakenkreuz stehen gehabt. Das allein ist schon verboten. Darunter habe sie allerdings auch noch kommentiert: „Liebe Flüchtlinge, an dieser Mütze erkennen Sie Ihren Sachbearbeiter“. Die Anklage wertet das als Volksverhetzung, weil ihrer Ansicht nach hiermit zur Gewalt gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgerufen werde.

Die Ermittler stießen bei Recherchen vor der Wohnungsdurchsuchung auf Bild und Kommentar bei einem Profil mit anderem Namen, das aber der Angeklagten zugeordnet werden könne. Indizien sprächen klar dafür. Zumal laut den Beamten auch eine Verbindung zum vk.com-Konto ihres Nachbarn bestanden hätte. Der 31-Jährige, der 2015 an der Organisation mehrerer Demonstrationen der „Bürgerbewegung Dippoldiswalde“ beteiligt war, soll noch in dem Prozess aussagen, der im Januar 2018 fortgesetzt wird. Womöglich spielt dann auch der Containerbrand noch eine Rolle.

In der Nacht zum 31. Oktober 2015 waren 60 Baucontainer in der Friedrich-Engels-Straße in Flammen aufgegangen. Die Polizei ging von Brandstiftung aus. Der Eigentümer hatte vorher mit Behörden verhandelt, um die Containeranlage als Asylbewerberunterkunft zu verkaufen. Da aber kein Täter gefunden wurde, waren die Ermittlungen kürzlich eingestellt worden.