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Breivik-Aussage beschäftigt das Landgericht

Bei einer Veranstaltung in Pirna soll der Dresdner Richter und AfD-Bundestagskandidat Jens Maier die Taten Anders Breiviks verharmlost haben. Die Angelegenheit interessiert auch seinen Arbeitgeber.

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© dpa

Dresden. Seit Mittwochabend kursieren auf Twitter diverse Nachrichten, wonach der am Landgericht Dresden eingesetzte Richter Jens Maier mit einer Äußerung über den in Norwegen verurteilten Terroristen Anders Breivik für Irritationen sorgt.

Maier soll auf einer Veranstaltung des rechtspopulistischen „Compact“-Magazins am 19. April in Pirna gesagt haben, Breivik sei „aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder“ geworden. Der Rechtsextremist sei, so Maier, Opfer herrschender Umstände geworden und habe seine Bluttaten aus Gründen eines um sich greifenden Multikulturalismus begangen. So berichtet es die „Vorwärts“, Parteizeitung der SPD, in einem am Donnerstag veröffentlichten Online-Beitrag. Auch ein Tweet des Zeit-Journalisten Tilmann Steffen bezieht sich auf diese Aussage.

Ein Video mit den Äußerungen existiert, wurde aber inzwischen gelöscht. Dennoch haben mehrere überregionale Medien das Thema nun aufgegriffen und konfrontieren die sächsische AfD mit dem pikanten Zitat Maiers, der erst kürzlich auf den zweiten Listenplatz der Partei für die Bundestagswahl gesetzt wurde. „Sollten diese Zitate stimmen, müssen wir Konsequenzen ziehen. Dann wäre der Parteiausschluss die einzig richtige Reaktion“, sagte Carsten Hütter, Mitglied des AfD-Landesvorstands, gegenüber Spiegel Online. Die Aufnahme eines Parteiausschlussverfahrens hatte die AfD bereits im Februar angestrengt. Doch dazu kam es nicht.

Probleme könnten dem Richter auch am Landgericht Dresden drohen. Wie der in Berlin erscheinende Tagesspiegel berichtet, würde die Breivik-Aussage in ein bereits laufendes Prüfverfahren gegen Maier aufgenommen. Das Gericht hatte die Prüfung als Reaktion auf Maiers Aussagen im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke im Januar in Dresden aufgenommen. Bei dem Auftritt im Brauhaus Watzke am 17. Januar bediente sich Maier an NPD-typischer Rhetorik und erklärte unter anderem den deutschen „Schuldkult für endgültig beendet“.

„Alles ist Gegenstand, und damit auch dieser Auftritt in Pirna“, zitiert der Tagesspiegel Gerichtssprecherin Corinna Michaelis. Welche disziplinarischen Folgen Maier drohen, ist offen. Grundlage der Prüfung ist das Deutsche Richtergesetz, das Richtern auch im privaten Bereich ein dem Amt entsprechendes Mäßigungsgebot auferlegt. So heißt es in Paragraf 39: „Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.“

Der in Bremen geborene Richter versuchte sich unterdessen an einer Entschuldigung. „Ich habe die Taten von Breivik weder entschuldigt, noch verharmlost“, sagte er Spiegel Online. Maier habe kein Verständnis für Breiviks Taten, sondern lediglich nach einer „Erklärung“ dafür gesucht. Zur Einordnung: Anders Breivik hatte bei Anschlägen am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Bis heute zeigt der verurteilte Norweger für seinen rassistisch motivierten Amoklauf keine Reue. (szo)