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Bürger sollen für den Brandschutz zahlen

Der Freistaat will eine Abgabe einführen. Kommunen und Wehren im Kreis Bautzen sehen darin Chancen.

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© Uwe Soeder

Von Frances Scholz

Ein brennender Dachstuhl muss gelöscht werden, jemand muss aus einem Unfallauto rausgeschnitten werden, Ufer müssen mit Sandsäcken vor Hochwasser geschützt werden: Die Einsatzgebiete der Feuerwehr sind vielfältig. Doch die Kassen der Kommunen, die die freiwilligen Wehren finanziell unterstützen, sind klamm.

Deswegen wollen CDU und SPD in ihrem neuen Koalitionsvertrag eine Feuerwehrabgabe in Sachsen einführen. Die sieht vor, dass Personen, die keinen Dienst in der freiwilligen Feuerwehr leisten können oder wollen, einen entsprechenden Beitrag zahlen müssen.

Die Idee ist nicht neu. Die Feuerwehrabgabe gab es bereits bis 1995 in Sachsen. Die Höhe der Abgabe war regional unterschiedlich. Die Beiträge bewegten sich zwischen 20 und 60 Euro jährlich. In dieser Größenordnung sollen die Zahlungen künftig wieder liegen. Damals kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Denn die Feuerwehrabgabe sei eine Sonderabgabe, welche das deutsche Finanzrecht nicht zulasse. Dieser Streitpunkt soll nun rechtssicher werden. Zudem wurden Frauen bei den Beiträgen nicht berücksichtigt. Nur Männer zwischen 18 und 60 Jahren mussten zahlen, das war nicht verfassungskonform. Das soll sich mit der überarbeiteten Variante der Feuerwehrabgabe ändern. Dann werden auch Frauen zur Kasse gebeten.

Abgabe sensibilisiert Bürger

Die Kommunen sehen die Entwicklung positiv. „Ich finde die Feuerwehrabgabe in Ordnung. Denn es gibt kaum Möglichkeiten, den Brandschutz zu finanzieren, die technischen Anforderungen werden immer größer und das kostet“, sagt Norbert Wolf (CDU), Bürgermeister in Hochkirch. So sieht es auch Cunewaldes Bürgermeister Thomas Martolock (CDU) und fügt hinzu: „So eine Abgabe sensibilisiert vielleicht auch die Bürger, wie wichtig die freiwillige Feuerwehr ist. Denn nur ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung kümmert sich um Menschen, die in einer Notsituation sind.“ Jeder könne irgendwann auf die Hilfe der freiwilligen Feuerwehr angewiesen sein, so wie beim Hochwasser 2010.

Bautzens Finanzbürgermeister Michael Böhmer (CDU) sieht das ähnlich. „Die früher bestehende Feuerschutzabgabe war nicht nur ein wirkungsvolles Instrument zur Finanzierung von Brandschutzaufgaben, sie hat auch den Stellenwert des Brandschutzes im Bewusstsein der Bevölkerung gestärkt.“ Georg Paschke (CDU), Bürgermeister in Königswartha, erinnert sich noch an die Zeit, als es die Feuerwehrabgabe noch gab. „Damals sind viele extra in die Feuerwehr eingetreten, um den Beitrag nicht zahlen zu müssen.“ Er hofft, dass das bei der Neueinführung des Gesetztes wieder der Fall sein könnte. „Viele Gemeinden haben heute das Problem, dass es zu wenig Leute in der freiwilligen Feuerwehr gibt.“ Eine Tagesbereitschaft sicherzustellen, sei für viele Orte schwierig. Etwa 80 Kameraden gibt es derzeit in Königswartha, auch eine Frauengruppe. „Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe für alle Bürger, deswegen ist es gut, dass auch Frauen, die sich nicht engagieren, einen Beitrag zahlen müssen“, sagt Paschke.

Kritischer äußert sich Gerd Schuster (CDU), Bürgermeister in Neschwitz. „Prinzipiell finde ich die Abgabe gut. Doch ich mache mir auch Gedanken über den Zeitpunkt.“ Viele Gemeinden würden ihren Haushalt in Ordnung bringen und bitten daher schon die Bürger zur Kasse. So können zum Beispiel höhere Steuern anfallen. „Deshalb finde ich es schwierig, noch eine weitere Abgabe einzuführen, die ja dann wieder durch die Gemeinden eingetrieben werden muss“, sagt Gerd Schuster.

Klaus Ulbricht, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Bautzen, gibt zu bedenken, dass die Gemeinden für den Brandschutz verantwortlich sind. „Die Feuerwehrabgabe ist eine gute Sache. Ich denke nicht, dass die Gemeinden auf solche Einnahmen verzichten können.“ Den Beitrag sollte jede Gemeinde eigenständig festlegen dürfen.

Mit der Feuerwehrabgabe nahmen die sächsischen Kommunen rund 18 Millionen Euro jährlich ein. 1993 brachten die Beiträge in Bautzen rund 490 000 Euro für die freiwillige Feuerwehr ein. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag begrüßt die Pläne einer Neuauflage der Feuerwehrabgabe. „Wir unterstützen alle Überlegungen, die Finanzierungsgrundlagen und das Bewusstsein der Bevölkerung für den Brandschutz zu verbessern“, sagt Geschäftsführer Mischa Woitscheck. Wichtig sei aber, dass das Gesetz allen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werde.

Wann die Feuerwehrabgabe eingeführt wird, steht noch nicht fest. Aktuell streiten SPD und CDU noch darüber, ob es auch eine Abgabe für Unternehmen geben soll. Außerdem hängt der Zeitpunkt davon ab, wie schnell die rechtlichen Voraussetzungen für die Feuerwehrabgabe geschaffen werden können. Da es im Koalitionsvertrag keine Frist für die Einführung gibt, bleibt theoretisch Zeit bis 2019. Auf ein Wort