Bundesgerichtshof spricht Frauke Petry frei

Vor gut einem Jahr verurteilte das Landgericht Dresden die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Sie hatte sich nach Überzeugung des Gerichts wegen fahrlässigen Falscheids im Wahlprüfungsausschuss des Landtags strafbar gemacht. Die Abgeordneten hatten die Politikerin damals als Zeugin vernommen. Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses war die Aufklärung eines Darlehens, das ein ehemaliger AfD-Bewerber im Wahlkampf 2014 an seine Partei zahlen sollte. Petry hatte widersprüchliche Angaben zu den Umständen des Privatkredits gemacht und war daraufhin vom Ausschussvorsitzenden vereidigt worden.
Auf die Revision von Petrys Verteidiger Carsten Brunzel hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und Petry freigesprochen. Die Entscheidung des Landgerichts sei rechtsfehlerhaft, entschieden die Bundesrichter. Der Wahlprüfungsausschuss hätte Petry nicht als Zeugin vernehmen dürfen, da sie als Vertreterin ihrer Fraktion an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hatte. Rechtsanwalt Brunzel sagte sächsische.de, der BGH habe damit einen wesentlichen Punkt der Revision bestätigt. Da das Urteil wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben wurde, habe der BGH den Fall nicht zurückverwiesen, sondern die Angeklagte selbst freigesprochen.
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Petry war im September 2017 aus der AfD ausgetreten. Die von ihr neugegründete Blaue Partei ist mangels Erfolgs bei der Landtagswahl in Sachsen inzwischen aufgelöst worden.