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Polizei schnappt erneut mehrere Schwarzarbeiter

Insgesamt acht illegale Einwanderer haben die Beamten am Wochenende ertappt. Nun erwarten sie Konsequenzen.

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Symbolbild © Monika Skolimowska/dpa (Symbolfoto)

Die Bundespolizei Ludwigsdorf hat am vergangenen Wochenende insgesamt acht illegale Einwanderer erwischt. Das teilt Pressesprecherin Ivonne Höppner mit.

Zunächst schnappten die Beamten am Sonnabend zwei Ukrainerinnen im Alter von 60 und 50 Jahren, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollten. Genehmigungen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland hatten sie nicht dabei. In diesem Fall wurden die beiden Frauen nach Polen abgeschoben und dürfen nun für zwei Jahre nicht mehr nach Deutschland einreisen.

Bei einem 24-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen fanden die Bundespolizisten im Reisegepäck einen gefälschten bulgarischen Ausweis. Es stellte sich heraus, dass der Mann sich mit den falschen Personalien in Rostock angemeldet hatte und dort einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Es wurde der Arbeitslohn in Höhe von 1.500 Euro beschlagnahmt. Zur Sicherung des Strafverfahrens erhob die Polizei eine Sicherheitsleistung von 400 Euro. Über die Ausweisung des Ukrainers und eine mögliche Einreisesperre entscheidet laut Höppner die zuständige Ausländerbehörde.

Ein aus Ägypten stammender 32-Jähriger hatte seine Aufenthaltsdauer um 22 Tage überschritten. Er wurde mit einer Ausreisaufforderung in Richtung Polen entlassen. Am Sonntag kontrollierten die Fahnder eine 44-jährige philippinische Staatsangehörige. Ihr wurde nachgewiesen, dass sie nicht zu touristischen Zwecken in das Schengener Gebiet einreisen wollte. Vielmehr beabsichtigte sie einen längeren Aufenthalt in Frankreich. Eine Weiterreise nach Deutschland kam für die Frau nun nicht mehr in Betracht. Sie wurde nach Polen abgeschoben.

Auch für einen 50-jährigen Ukrainer endete die Reise mit einer Zurückschiebung nach Polen. Als die Beamten seine Personalien überprüften, bemerkten sie, dass er gar nicht nach Deutschland einreisen durfte. Die Ausländerbehörde Lebach hatte ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Deutschland bis 02. Dezember 2021 erlassen. Außerdem wurde einem Moldauer und einer Ukrainerin die unerlaubte Arbeitsaufnahme in Deutschland nachgewiesen. Die 49-jährige arbeitete unerlaubt im Pflegebereich. Eine Genehmigung hierfür hatte sie nicht.

Der illegal erlangte Arbeitslohn in Höhe von 3.100 Euro wurde beschlagnahmt. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über die Abschiebung.

Bei dem 32-jährigen stellte es sich heraus, dass er zum Arbeiten nach Deutschland reisen wollte. Auch er verfügte über keine erforderliche Genehmigung. Er wurde mit einer zweijährigen Einreisesperre nach Polen abgeschoben, so die Bundespolizei-Sprecherin.

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