Döbeln
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Bungalows ohne Genehmigung erweitert

Ein Mann aus Mittweida soll schwarz gebaut haben. Er erhielt einen Strafbefehl. Gegen den ging er in Einspruch.

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©  dpa/Symbolbild

Von Helene Krause

Ein heute 63-jähriger Mann aus Mittweida soll im dritten Quartal 2016 in der Weilbergsiedlung in Erlebach wissentlich einen Erweiterungsbau ohne Genehmigung begonnen haben. Deshalb erhielt er einen Bußgeldbescheid. Er sollte 3 000 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Der Fall kam vors Amtsgericht Döbeln.

„Ich wollte die Bungalows für meinen schwerbehinderten Sohn behindertengerecht umbauen“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung. Doch der Sohn starb unverhofft. Deshalb beschloss der Beschuldigte, die Gebäude als Ferienwohnungen umzugestalten. 

Dazu erhöhte er unter anderem die Decken der Gebäude, überdachte den zwischen ihnen liegenden Verbindungsweg, baute eine Feuerstätte ein und erweiterte die Terrassen. In einer Fernsehsendung hatte er gesehen, dass in Brandenburg für die Errichtung von Ferienwohnungen keine Baugenehmigung erforderlich war. „Ich dachte, das sei in Sachsen auch so“, sagte der Angeklagte. Doch da irrte er sich.

Ende August 2016 kontrollierte ein Mitarbeiter des Bauordnungsamtes des Landratamtes Mittelsachsen die Grundstücke. Ihm fielen die Erweiterungen an den Gebäuden auf. Er überprüfte das und stellte fest, dass das Gebiet im Außenbereich liegt. Das Amt sprach eine Baueinstellung aus. Zwei Monate später stellte der Mitarbeiter jedoch fest, dass weitergebaut worden war.

Eine Mitarbeiterin vom Landratsamt Mittelsachsen, die für die Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, sagte als Zeugin: „Es gab einen Antrag auf einen Bauvorentscheid. Der wurde als unzulässig abgelehnt. Er wusste, dass die Gebäude im Außenbereich liegen.“

Verteidiger Uwe Schubert aus Chemnitz ging jedoch davon aus, dass es für das Gebiet einen Bebauungsplan aus DDR-Zeiten gibt. „Es ist seit 1955 ein geplanter Bereich“, sagte er. „Es gibt eine Sonderbauordnung. Bauvorhaben auf Wochenendplätzen sind genehmigungsfrei.“

 Wie er meinte, hat das Landratsamt keine Recherche, auch nicht in einem Archiv, durchgeführt, welchen Charakter das Gebiet hat. Außerdem soll der Vorbesitzer der Grundstücke Bauanträge für beide Gebäude gestellt haben. „Die Bauleitplanung der DDR wurde Gegenstand des Einigungsvertrages“, so der Verteidiger.

Richter Janko Ehrlich verurteilte den Angeklagten wegen der vorsätzlichen Änderung und Errichtung von Gebäuden ohne Baugenehmigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3 000 Euro. 

„Sie wussten, dass es ein Außenbereich ist und kein geplantes Gebiet“, sagte er in der Urteilsbegründung. „Dass Sie gebaut haben, ergibt sich anhand der Zeugenaussage des Bauamtsmitarbeiters.“ 

Verteidiger Uwe Schubert hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.