Merken

Burkini im Naturerlebnisbad erlaubt

Piktogramme, Hinweise auf Arabisch und Burkini: Das Großenhainer Rathaus bereitet sich auf den Sommer vor.

Teilen
Folgen
© picture alliance / dpa

Von Birgit Ulbricht

Großenhain. Der nächste Sommer kommt bestimmt. Und mit ihm die Frage: Wie soll das Zusammenleben mit Flüchtlingen aussehen? Ob auf dem Bolzplatz, im Naturbad oder im Stadtpark – im Großenhainer Rathaus macht man sich schon jetzt Gedanken, wie Konflikte in der Freizeit am besten zu vermeiden sind. „Für das Naturerlebnis sind wir gerade dabei, die wichtigsten Verhaltensweisen in Piktogrammen darzustellen“, sagt Matthias Schmieder, Geschäftsbereichsleiter Ordnung und Kultur.

Auf eine Komplettübersetzung der Badeordnung in andere Sprachen wird dagegen verzichtet – zu viel Text, den am Ende vielleicht gar keiner liest. Unübersehbar – wenn er denn getragen wird – hält dagegen der Burkini Einzug im Naturbad. Es ist der offiziell zugelassene Badeanzug der Muslima, sprachlich eine Mischung aus Burka und Bikini, praktisch am ehesten einem Pyjama vergleichbar, aber mit Kopfbedeckung und meist flatterigem Übertuch, das auch nass geworden nicht am Körper anliegt und somit keine Körperform preisgibt. Deshalb besteht der Burkini auch aus Elastan. Außer Füßen, Händen und dem Gesicht wird der ganze Körper bedeckt. Besonders praktisch am Burkini sei das Hijood, eine angenähte Schwimmkappe, die das Tragen eines Kopftuchs überflüssig mache. Es gibt ihn inzwischen auch für mehrere Sportarten wie Judo oder Laufen.

Nicht unumstritten

Unumstritten ist der schariakonforme Badeanzug allerdings nicht. In einigen Touristenhochburgen der Türkei ist er sogar verboten, um, wie es heißt „westliche Touristen nicht zu verschrecken“. In Hallenbädern ist er mancherorts untersagt, weil oft unter dem Burkini weitere Kleidung wie Unterwäsche getragen oder anstelle des Burkini ähnliche Kleidungsstücke aus Baumwolle angezogen wurden. In normaler Tageskleidung oder der klassischen Burka dürfen Frauen nichts ins Wasser, so Matthais Schmieder. Erfunden wurde der Ganzkörperbadeanzug in den 1980er Jahren von der libanesisch-australischen Designerin Aheda Zanetti. Der Anlass war, dass Muslimas in Australien Rettungsschwimmer werden durften, dafür aber eine entsprechende Kleidung erfinden mussten.

Es wird übersetzt

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 11. September 2013, das auch als „Burkini-Urteil“ bezeichnet wird, rückte er erstmals in den Blickpunkt. Die Richter entschieden damals, dass „einer Schülerin muslimischen Glaubens die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer Badebekleidung zumutbar ist, die muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht“. Die wenigen Hinweisschilder, die die Stadtverwaltung an den kommunalen Sporteinrichtungen wie am Tennen- oder Bolzplatz im Sportpark aufstellen will, sind dagegen fast kein Hingucker mehr. Die Sporthallen sind ohnehin nur nach Anmeldung bei der Stadt betretbar – auf den wenigen freigegebenen Plätzen soll entweder immer ein Betreuer der Diakonie mit vor Ort sein, der in der jeweiligen Sprache erklärt, was erlaubt ist und was nicht. Oder, die Nutzungsordnungen können dann auch komplett in englisch, russisch, arabisch und persisch (Farsi) nachgelesen werden. Die Mitarbeiter der Migrationsstelle der Diakonie erstellen derzeit gemeinsam mit drei Dolmetschern kurzfristig alle benötigten Übersetzungen je nach Einrichtung – im Übrigen auch für die Großenhainer Schulen.