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Nun doch mildere Strafen für Temposünder

Der neue Bußgeldkatalog hat es in sich. Doch ist das verhängte Bußgeld oder Fahrverbot rechtskräftig? Ein Formfehler im Gesetz sorgt für Beratungsbedarf.

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Wenn es mal schnell gehen muss, kann es auch sehr schnell teuer werden.
Wenn es mal schnell gehen muss, kann es auch sehr schnell teuer werden. © pixabay

Bereits Anfang April wurden die Strafen in der Straßenverkehrsordnung deutlich verschärft. So wird bei Geschwindigkeitsverstößen jetzt schneller ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Beim fehlerhaften Abbiegen oder der Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- und Aussteigen verdoppeln sich die Geldstrafen sogar. Besonders hart trifft es Nutzer sogenannter Blitzer-Apps während der Fahrt. Hier werden jetzt 75 Euro fällig, einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf.

Fast sorgenfrei mit Rechtsschutzversicherung

Ist der Bußgeldbescheid dann da, raten Anwälte, diesen erst einmal prüfen zu lassen. Und zwar noch bevor man versucht, die Angelegenheit allein zu regeln. Denn so verbaut man sich womöglich durch unbedachte Äußerungen viele Chancen für ein späteres Verfahren. Eine fachgerechte Überprüfung der Aktenlage durch einen Anwalt kann unter Umständen Messfehler oder eine zu kurz programmierte Ampelphase ergeben. In einem entsprechenden Verfahren kann so das verhängte Bußgeld deutlich verringert werden. Im besten Fall wird der Beschuldigte sogar gänzlich freigesprochen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, brauchen Sie sich über die Kosten eines solchen Verfahrens keine Gedanken zu machen. Denn diese übernimmt dann komplett die Versicherung. Auch bei vielen anderen Streitigkeiten wie einem Parkplatzrempler oder einem Auffahrunfall sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung wirklich gut beraten.

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