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Alles in Butter mit der Butter?

Vor 85 Jahren wurde ein Marken-Wirrwarr bereinigt. Nur noch fünf Sorten waren im Handel zugelassen.

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Symbolbild © Andrea Warnecke/dpa

Unzählige Marken und Bezeichnungen für Butter wurden vor rund 85 Jahren mit der Steigerung von „feinste“, „allerfeinste“, bis „erstklassige“ in Deutschland angeboten. Erdbeerbutter, frische Grasbutter, prima Wiesenbutter, feinste Zentrifugenbutter, prima Bauernbutter Marke Bauernstolz, ff Tafelbutter Marke Bauernstern, feinste Gebirgsbutter Marke Alpenrose – welche Hausfrau sollte sich da noch zurechtfinden? Und wie sollte sie herausfinden, für welchen Zweck, welche Butter am besten geeignet war? Da schwang schon ein wenig Stolz mit, als die in Neugersdorf erscheinende „Oberlausitzer Tageszeitung“ am 16. Juli 1934 vermelden konnte: „Heute kennen wir nur noch fünf Buttersorten, die nach ihrer Güte streng unterteilt sind.“ In dieser Reihen – und damit auch Rangfolge – wurden die fünf Sorten genannt:

  • 1. Deutsche Markenbutter, Kennzeichen blauer Adler, rote Schrift. Sie stelle Spitzenqualität dar und werde unter Aufsicht der Kontrollstellen nur von ganz wenigen besonders dafür zugelassenen erstklassigen Betrieben hergestellt. 
  • 2. Deutsche Feine Molkereibutter, Beschriftung blau. Hier handele es sich um ein hochwertiges Erzeugnis. 
  • 3. Deutsche Molkereibutter, Beschriftung grün. Sie genüge den durchschnittlichen Ansprüchen. 
  • 4. Deutsche Landbutter, Beschriftung schwarz. Um in diese vierte Klasse eingereiht werden zu können, müsse auch diese Butter ganz bestimmten Anforderungen entsprechen. Mit der früheren Bauernbutter habe sie wenig gemeinsam. 
  • 5. Andere Butter, Beschriftung schwarz auf gelbem Grunde. Hier handele es sich um Deutsche Kochbutter, hauptsächlich für Koch- und Backzwecke bestimmt.

Die Zeitung mahnte zugleich, dass diese Sortenbeschränkung nicht unterlaufen werden dürfe: „Die Hausfrau muß verlangen, daß die Butter ihr nur noch unter diesen Bezeichnungen angeboten wird. Als wertvolles Hilfsmittel dient ihr dabei die einfache und klare Beschriftung und Kennzeichnung der neuen Butterpackungen.“ Werde Butter unmittelbar aus dem Fass verkauft, müsse dieses in der gleichen klaren Weise mit einem Schild versehen sein.

Gefunden von Joachim Golbs, Obercunnersdorf, Vorsitzender des Lusatia-Verbandes.

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