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Erste Großstadt Sachsens verbietet Schottergärten

Chemnitz sagt aus Klimaschutzgründen Nein zu Schottergärten. In Leipzig fehlt noch das Ja des Stadtrats. Dresden hingegen hat rechtliche Bedenken.

Von Ulrich Wolf
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Solche Vorgärten werden in Chemnitz künftig verboten sein.
Solche Vorgärten werden in Chemnitz künftig verboten sein. © SZ-Archiv/Facebook-Gruppe Gärten des Grauens

Chemnitz. Die Anlage von Schottergärten ist in Chemnitz künftig verboten. Das beschloss der Stadtrat. Rechtsgrundlage dafür sei die Satzung "über die Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und der Oberflächen unbebauter Flächen auf bebauten Grundstücken", teilte die Verwaltung von Sachsens drittgrößter Stadt am Mittwochabend mit.

Dem Beschluss zufolge sind Abdeckungen von offenen Bodenflächen mit Schotter- oder Steinschüttungen sowie wasserundurchlässige Abdeckungen aller Art künftig nicht mehr erlaubt. Das gelte für die gesamte unbebaute Grundstücksfläche. Ausgenommen seien lediglich japanische Steingärten, die der meditativen Entspannung dienten sowie klassische Steingärten für Pflanzen und Tiere, die karge Böden mögen.

Ziel der Satzung sei es "eine angemessene Durchgrünung und Wasserdurchlässigkeit der Grundstücke", hieß es. Die Stadt Chemnitz wolle so einer Gefährdung der Gesundheit der Menschen durch das Stadtklima entgegenwirken, die gesteckten Klimaschutzziele absichern und sich besser vor Hochwasser schützen. Kleinere Kommunen wie Stauchitz im Landkreis Meißen haben Schottergärten bereits verboten.

Leipzig will nachziehen

Die Stadt Leipzig will ebenfalls rigoros gegen solche Anlagen vorgehen. Dort wurde die Begrünungssatzung überarbeitet. Dem muss der Stadtrat jedoch noch zustimmen.

Die neue Satzung sieht unter anderem vor, dass in Vorgärten maximal zehn Prozent der Freiflächen mit Schotter oder Kies bedeckt sein dürfen, auf den sonstigen Freiflächen nicht mehr als fünf Prozent bei einer Obergrenze von 20 Quadratmetern. Die Stadt Leipzig sieht das als Beitrag von Eigentümern und Investoren zu "Kühlinseln in den Quartieren".

Dresden verweist auf Sachsens Bauordnung

Die Stadt Dresden hingegen will Schottergärten bislang nicht generell verbieten. Zwar ist auch in der Landeshauptstadt die Begrünungssatzung überarbeitet worden, doch ein expliziertes Verbot von Schottergärten ist darin nicht enthalten. Das sei wegen der sächsischen Bauordnung nicht durchsetzbar, heißt es. Darin wird Bauherren zwar vorgeschrieben, Freiflächen "wasseraufnahmefähig zu belassen" und zu begrünen, die Umsetzung jedoch hat jeder Eigentümer jedoch eigenverantwortlich vorzunehmen.

Im Juni hatte der Landtag einen Antrag der Linken zur Änderung dieser Bauordnung abgewiesen. Auch die Grünen stimmten nicht zu. Deren umweltpolitischer Sprecher Volkmar Zschocke sagte damals, die Kommunen hätten durchaus Möglichkeiten, die Ausbreitung von Schottergärten zu verhindern. Dazu reichten entsprechende kommunale Satzungen. Andere Rechts- und Umweltexperten hingegen vertreten die Meinung, Sachsens Bauordnung spreche kein klares Verbot aus. Grundstückeigentümer könnten deshalb gegen kommunale Beschlüsse klagen. Ein konkreter Eingriff in die Gestaltung des Grundstücks sei nur bei Neubauten möglich.