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Chemnitz: Urteil zu Angriff auf Restaurant nicht rechtskräftig

Ein Chemnitzer Gericht hatte letzte Woche eine Bewährungsstrafe verhängt. Die Staatsanwaltschaft legt nun Rechtsmittel ein.

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Der Angeklagte Kevin A. (r.) im Foyer des Amtsgerichtes, während im Vordergrund "Shalom"-Chef Uwe Dziuballa mit Pressevertretern spricht.
Der Angeklagte Kevin A. (r.) im Foyer des Amtsgerichtes, während im Vordergrund "Shalom"-Chef Uwe Dziuballa mit Pressevertretern spricht. © dpa/Sebastian Willnow

Chemnitz. Das Urteil zum Angriff auf das jüdische Restaurant "Schalom" vor drei Jahren in Chemnitz wird noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel eingelegt, informierte die Sprecherin des Amtsgerichts Chemnitz, Birgit Feuring, am Donnerstag auf Anfrage. Eine genaue Begründung hierzu liege dem Gericht noch nicht vor.

Das Gericht hatte vorige Woche einen 30-Jährigen aus Niedersachsen wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Der Deutsche wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Darin ist eine frühere Verurteilung wegen Drogenhandels eingeflossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine Strafe von insgesamt einem Jahr und einem Monat - ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht zu den Vorwürfen beharrlich geschwiegen. (dpa)