Chemnitz
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Chemnitz: Der Tod kam per Eisbecher

Zunächst sah alles aus wie ein Unfall. Doch 17 Jahre nach dem plötzlichen Tod eines Mannes in Chemnitz steht nun seine Ehefrau unter Mordverdacht.

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Am 18. Dezember hat am Landgericht Chemnitz der Prozess gegen eine 67-Jährige, die ihren Ehemann ermordet haben soll, begonnen.
Am 18. Dezember hat am Landgericht Chemnitz der Prozess gegen eine 67-Jährige, die ihren Ehemann ermordet haben soll, begonnen. © www.pixabay.de

Chemnitz. Erst soll sie ihren Ehemann mit Pfefferminzeis und Schlafmittel wehrlos gemacht, ihm dann mit einem Trunk den Todesstoß versetzt haben. Wegen Mordes muss sich eine 67-Jährige seit Freitag am Landgericht Chemnitz verantworten. Die Tat selbst liegt jedoch schon mehr als 17 Jahre zurück. Damals war bei dem Tod des alkoholkranken Mannes von einem Unfall ausgegangen worden. Wie der Fall nun doch ans Licht kam, darüber hüllt sich Staatsanwalt Stephan Butzkies noch in Schweigen und verwies nur auf "Umfeldermittlungen", die zur Anklage geführt hätten.

Die wirft der Frau vor, heimtückisch und aus Habgier gehandelt zu haben. Die gelernte Sekretärin habe sich schon länger von ihrem Mann trennen wollen, mit dem sie den Angaben nach damals seit gut 20 Jahren verheiratet war. Sie habe jedoch befürchtet, ihn dann wegen des Hauses auszahlen zu müssen.

Am 19. Mai 2003 soll es dann in Chemnitz zu dem Mord gekommen sein. In der Anklage heißt es, sie habe ihrem Ehemann ein Hypnotikum verabreicht. Um den Geschmack des Arzneimittels zu überdecken, soll sie es in einen Pfefferminzeisbecher geträufelt haben. Als er dann hilflos an einem Tisch kauerte, habe sie ihm mit den Worten "Ich helfe dir" Alkohol und Desinfektionsmittel zu trinken gegeben, sagte Butzkies. Daraufhin starb er noch am selben Abend.

Die 67-Jährige ist nach eigenen Angaben verheiratet und sitzt seit Ende Juni in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt vor dem Schwurgericht äußerte sie sich nicht zu den Vorwürfen, ihr Anwalt stellte dies aber für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht. Für Mord sieht das Strafgesetzbuch lebenslange Freiheitsstrafe vor. Der Prozess soll am 8. Januar mit Zeugenaussagen fortgesetzt werden. (dpa)