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Glauchauer Oberbürgermeister muss sich vor Gericht verantworten

Das Stadtoberhaupt von Glauchau soll einen Mitschüler seines Sohnes verletzt haben. Nun ist er dafür vor dem zuständigen Amtsgericht angeklagt worden.

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Vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal muss sich der Glauchauer Oberbürgermeister verantworten.
Vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal muss sich der Glauchauer Oberbürgermeister verantworten. ©  dpa (Symbolfoto)

Hohenstein-Ernstthal. Der Oberbürgermeister von Glauchau, Marcus Steinhart (CDU), kommt vor Gericht. Er müssen Anfang November wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten, teilte das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal am Mittwoch mit. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zwickau vom Dezember 2022 sei damit zugelassen worden.

Die Staatsanwaltschaft lege dem Lokalpolitiker Körperverletzung mit Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zur Last. Demnach soll Steinhart im August vorigen Jahres in einer Schule in Waldenburg im Landkreis Zwickau einen Mitschüler seines Sohnes tätlich angegriffen haben.

Der Christdemokrat hatte in einer Erklärung auf Facebook die Auseinandersetzung eingeräumt. Demnach hätten zwei Mitschüler seinen Sohn über Monate zugesetzt, mit "kaum vorstellbaren Beleidigungen und Erniedrigungen". Als er den Hauptakteur zur Rede gestellt habe, sei es zu der körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Er habe als entsetzter Vater gehandelt, der seinen Sohn beschützen wollte, und bereue den Vorfall, hatte Steinhart betont. Er ist erst seit vergangenen Sommer Chef im Glauchauer Rathaus. (SZ/uwo/dpa)