Chemnitz
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Ermittlungen zu Vorwürfen wegen Polizeigewalt eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat nach den Vorwürfen eines Ehepaars gegen mehrere Polizeibeamte die Ermittlungen wegen einer Körperverletzung im Amt eingestellt. Es gebe keine Beweise für die Tat.

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Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat die Ermittlungen zu einer möglichen Körperverletzung im Amt gegen vier Polizeibeamten eingestellt. Demnach gebe es keine Tatnachweise, die die Vorwürfe eines Ehepaars belegen können.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat die Ermittlungen zu einer möglichen Körperverletzung im Amt gegen vier Polizeibeamten eingestellt. Demnach gebe es keine Tatnachweise, die die Vorwürfe eines Ehepaars belegen können. © dpa/Fredrik Von Erichsen (Symbolfoto)

Chemnitz. Mehr als ein Jahr nach Vorwürfen einer kenianischen Familie zu Polizeigewalt in Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Zwar waren vier Polizisten als Tatverdächtige namhaft gemacht worden. Der Tatnachweis habe aber nicht erbracht werden können, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Ingrid Burghart, am Montag. Darüber hatte zuvor die "Freie Presse" berichtet.

Es war wegen Körperverletzung im Amt bei einem Polizeieinsatz Ende Januar 2021 ermittelt worden. Nach früheren Angaben der Polizei hatten Nachbarn sich über Lärm in der Wohnung der Familie beschwert. Weil die Bewohnerin in der Nacht stark alkoholisiert, sehr aufgebracht und unkooperativ gewesen sei, sei sie fixiert und zur Polizeiwache gebracht worden.

Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss

Die Frau hatte später der Polizei vorgeworfen, sie sei brutal mit Handschellen gefesselt worden und habe sich in Anwesenheit von männlichen Beamten bei der Durchsuchung ausziehen müssen. Zudem hätten Polizisten ihren Ehemann mehrfach gegen den Fuß getreten, sodass er operiert werden musste. Weder Zeugen noch der Bericht des behandelnden Arztes habe Tritte bestätigt, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Burghart hat die Familie über einen Anwalt inzwischen Beschwerde gegen den Beschluss zur Einstellung des Verfahrens eingelegt. Über das weitere Vorgehen muss die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden entscheiden. (dpa)