Chemnitz
Merken

Tod zweier Brüder: Urteil aufgehoben

Vor einem Jahr verurteilte ein Chemnitzer Gericht einen Mann wegen Totschlags. Nun sprach der Bundesgerichtshof den Mann frei - der Fall ist verjährt.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. © Uli Deck/dpa

Chemnitz/Karlsruhe. Im Fall von zwei vor mehr als 25 Jahren getöteten Brüdern in Chemnitz ist es zu einer überraschenden Wende gekommen. Das Landgericht Chemnitz hatte vorigen Sommer einen 53-jährigen Vietnamesen wegen Totschlags an seinen Landsleuten zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil nun aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Demnach folgte der 5. Strafsenat der Revision des Angeklagten. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen das Urteil eingelegt und wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Das hat der BGH aber verworfen.

Die Staatsanwaltschaft hatte als Motiv für die Gewalttat Ende Juli 1995 unter anderem Rivalität im illegalen Zigarettenhandel gesehen. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer hatte der Mann die beiden Brüder in deren Wohnung gefesselt und mit einem Kabel erdrosselt. Anders als die Anklage hatte sie aber keine Mordmerkmale bestätigt.

Während Mord nicht verjährt, beträgt die Verjährungsfrist in diesem Fall 20 Jahre. Darauf stützten die Richter des Bundesgerichtshofs nun ihre Entscheidung. Der Angeklagte hatte sich nach der Tat nach Tschechien abgesetzt und dort viele Jahre unter falschem Namen gelebt. Seit Erlass des Haftbefehls und Durchsuchungsbeschlusses 1995 seien bis September 2019, als der Aufenthalt des Angeklagten bekannt wurde, "keine weiteren verjährungsunterbrechenden Maßnahmen mehr getroffen" worden, erklärten die Richter. Deswegen war die Tat verjährt, wurde das Urteil des Landgerichts Chemnitz aufgehoben und der Mann freigesprochen. (dpa)