Chemnitz
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"Revolution Chemnitz": Mittäter verurteilt

Weil sie mit ihrem martialischen Auftritt Angst verbreiteten, sind fünf Mitläufer der rechtsextremen Terrorvereinigung nun verurteilt worden.

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Die Angeklagten und ihre Anwälte sitzen in einem Saal des Landgerichtes Chemnitz.
Die Angeklagten und ihre Anwälte sitzen in einem Saal des Landgerichtes Chemnitz. © Sebastian Willnow/dpa

Chemnitz. Das Landgericht Chemnitz hat am Dienstag gegen fünf mutmaßliche Mitläufer der rechtsextremen Terrorvereinigung "Revolution Chemnitz" wegen Landfriedensbruchs Haftstrafen von bis zu einem Jahr verhängt. In zwei Fällen wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage wurde ihnen unter anderem auferlegt, gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten.

Damit folgten die Richter teilweise einer Entscheidung des Amtsgerichtes Chemnitz aus dem Sommer dieses Jahres. Das Gericht hatte bei den Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr damals allerdings eine Bewährung ausgeschlossen. Verteidigung und Anklagevertretung gingen in Berufung. Im neuerlichen Verfahren wurde der Vorwurf einer Körperverletzung fallengelassen.

Als Bürgerwehr Ausweise kontrolliert

Die fünf Beschuldigten im Alter zwischen 26 und 33 Jahren waren nach Überzeugung des Gerichts im Spätsommer 2018 an einer Auseinandersetzung auf der Chemnitzer Schlossteichinsel beteiligt, bei der ein Mann durch einen Flaschenwurf verletzt wurde. Der Anklage zufolge waren sie gemeinsam mit den bereits im März dieses Jahres verurteilten acht Neonazis der Gruppierung "Revolution Chemnitz" als Bürgerwehr aufgetreten und hatten Ausweise kontrollieren wollen. Dabei wurde nicht nur eine Geburtstagsfeier von Jugendlichen gestört, sondern auch eine Gruppe ausländischer Besucher eingekesselt und bedrängt.

Die Verteidiger widersprachen dieser Darstellung und forderten in ihren Schlussvorträgen, die Anklage fallen zu lassen. Das Zusammenkommen an dem Tatabend sei eher Zufall gewesen. Außerdem habe es keine richtige Gruppierung und eine daraus resultierende Bedrohungslage gegeben, hieß es.

Verzögerungen wegen Corona

Das hatten aber schon die Richter im ersten Verfahren ganz anders beurteilt. Sie sahen bei den damals Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt und einer wegen Körperverletzung. Die acht Angeklagten bekamen Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren. Drei dieser Urteile sind rechtskräftig, in fünf Fällen läuft die Revision noch.

Eigentlich sollte die Entscheidung im jetzigen Verfahren schon Mitte Dezember fallen. Da sich zwei Beschuldigte wegen der Corona-Pandemie in Quarantäne begeben mussten, kam es zur Verzögerung. Ein Verfahren wurde am Dienstag noch abgetrennt, da der betroffene 35 Jahre alte Angeklagte gleichfalls in Quarantäne musste. Die Verhandlung gegen ihn soll Anfang Januar weitergehen. (dpa)