Peking. Die genaue Zahl der Exekutionen wird in China zwar als Staatsgeheimnis behandelt. Nach Schätzungen der amerikanischen Dui-Hua-Stiftung, die über gute Quellen in China verfügt, dürften es im vergangenen Jahr aber 4000 gewesen sein.
Die Todesstrafe soll künftig nicht mehr bei Verbrechen wie Schmuggel von Kulturgütern, von wertvollen Metallen wie Gold oder Silber oder von seltenen Tierarten angewendet werden. Ausgenommen werden laut Xinhua auch der Betrug mit Finanzabrechnungen, Kreditbriefen oder Mehrwertsteuererstattungen oder der Raub wertvoller Güter aus antiken Ruinen. Ferner soll es eine Altersgrenze geben. Täter über 75 Jahre sollen nicht mehr zum Tode verurteilt werden.Wann das neue Gesetz im Ständigen Ausschuss angenommen wird, ist offen. Im Parlament kann es bis zu drei Anhörungen geben.
In China ist die Zahl der Hinrichtungen seit Anfang der 90er Jahre, als sie vermutlich sogar bei jährlich 10000 lag, schrittweise zurückgegangen. Seit Anfang 2007 müssen alle Todesurteile auch wieder in höchster Instanz vom Obersten Gericht in Peking bestätigt werden, was zu einem weiteren Rückgang führte. (dpa)