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Christoph Hess muss 500000 Euro zahlen

Der ehemalige Leuchtenboss hatte ein Grundstück in Löbau viel zu teuer erworben. Untreue, sagt der Insolvenzverwalter.

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© Steffen Scholz

Von Markus van Appeldorn

Löbau. Bei der Hess Lichttechnik an der Weststraße im Löbauer Gewerbegebiet sind die Lichter schon lange erloschen. Seit Jahren müht sich der in Stuttgart ansässige Insolvenzverwalter Martin Mucha, so viel wie möglich des bei der Pleite entstandenen Millionenschadens beizutreiben – bei Ex-Boss Christoph Hess persönlich. Vor dem Landgericht Konstanz hat der Rechtsanwalt nun weitere 500000 Euro von Christoph Hess und dessen damaligem Vorstandskollegen Peter Ziegler erstritten.

Bei der Schadensersatzklage ging es um ein Grundstücksgeschäft aus dem Jahr 2011. Damals interessierte sich die Hess Lichttechnik wegen einer vorgesehenen Betriebserweiterung für das Nachbargrundstück. Dort betrieb ein in Essen ansässiger Unternehmer einen Elektrogroßhandel. Laut dem vom Gericht aufgenommenen Sachverhalt lag dessen Preisvorstellung bei 1,08 Millionen Euro. Als der Unternehmer plötzlich verstarb, wollten dessen Erben den Großhandel nicht mehr weiterführen. Hess-Vorstand Peter Ziegler konnte deshalb einen Verkaufspreis von nur noch 580000 Euro aushandeln.

Nun aber griff Hess Lichttechnik gar nicht zu. Stattdessen ließen Christoph Hess und Peter Ziegler in Essen eine rechtlich völlig eigenständige neue Gesellschaft gründen, die K + K Objekt GmbH. Ziegler überredete die Erben, das fragliche Grundstück zum ausgehandelten Preis an diese Gesellschaft zu verkaufen. Das geschah. Nur wenige Tage später verkaufte die K + K Objekt GmbH das Grundstück an die Hess Lichttechnik – für jetzt 1,08 Millionen Euro. Der so von der K + K Objekt erzielte Gewinn von 500000 Euro sollte später in Beteiligungen der Hess Lichttechnik fließen.

Insolvenzverwalter Martin Mucha sah in diesem Vorgehen eine Untreuehandlung von Hess und Ziegler und klagte. Weil sie damit ihre Pflichten als Geschäftsführer verletzt hätten, müssten sie den für ihre damalige Firma entstandenen Schaden von 500000 Euro nun persönlich ersetzen. Das Gericht gab der bereits im Juni 2013 eingereichten Klage nun statt.

Die 9. Kammer für Handelssachen am Landgericht Konstanz urteilte, dass Hess und Ziegler für das von ihnen gewählte Konstrukt haften müssen. „Der dabei bezahlte Mehrpreis von 500 000 Euro stellt den von den Beklagten als für diese Gestaltung verantwortliche Geschäftsführer zu ersetzende Schaden dar“, heißt es wörtlich im Urteil, das der SZ vorliegt.