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Dresdner Museumsnacht fällt aus

Dass Großveranstaltungen bis Ende August wegen der Corona-Krise verboten sind, trifft auch die Lange Nacht der Museen in Dresden. Ein neuer Termin steht schon fest.

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Auch das Residenzschloss mit dem Historischen Grünen Gewölbe der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden konnte im vergangenen Jahr bei der Museumsnacht besucht werden.
Auch das Residenzschloss mit dem Historischen Grünen Gewölbe der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden konnte im vergangenen Jahr bei der Museumsnacht besucht werden. © Sebastian Kahnert/dpa

Dresden. Die seit über zwanzig Jahren jährlich durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt ausgerichtete Museumsnacht Dresden findet dieses Jahr erstmalig nicht statt. Das teilte die Stadt Dresden am Freitag mit. Hintergrund  ist das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August, das Bundesregierung und Länderregierungen beschlossen haben. 

Mit großem Bedauern und in Abstimmung mit der Mehrzahl der Museen müsse man die Veranstaltung für den Sommer 2020 absagen. "Dieser Schritt ist uns nicht leichtgefallen. Wir haben bis zuletzt gehofft, eine Umsetzung innerhalb der momentanen Krisensituation zu ermöglichen", zitiert die Stadt David Klein, den Leiter des Amtes für Kultur und Denkmalschutz.

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Nach Gesprächen mit den teilnehmenden Museen, in die auch Erfahrungen der schrittweisen Öffnung der Einrichtungen in den vergangenen Tagen eingeflossen seien, sei eine sinnvolle Durchführung der Museumsnacht "unter den geltenden Bestimmungen leider jedoch unwahrscheinlich". 

Man stimme sich nun zu einem geeigneten Termin im kommenden Jahr ab, "damit 2021 alle Dresdner Museen in einer Nacht ihre Häuser für Besucherinnen und Besucher öffnen können", so Klein. 

Annekatrin Klepsch, Zweite Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur und Tourismus, verweist darauf, dass die Dresdner Museen seit Mitte Mai wieder zu einem Besuch der Sonderausstellungen einladen, "ein Erlebnis für alle Generationen ist deshalb den ganzen Sommer über zu den regulären Öffnungszeiten und unter Einhaltung der aktuellen Hygienebestimmungen möglich". (SZ)

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