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Video zeigt menschenleeres Dresden

Die Dresdner halten sich an die Kontaktsperre - das zeigt ein gespenstisch schönes Drohnenvideo. Aber waren die Aufnahmen erlaubt? Der Filmer antwortet.

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Auch der Neumarkt vor der Frauenkirche ist menschenleer.
Auch der Neumarkt vor der Frauenkirche ist menschenleer. © Screenshot: SZ/Youtube

Dresden. Dresden im Frühling: Zwinger, Postplatz, Goldener Reiter, Theaterplatz, Neumarkt - alle Sehenswürdigkeiten der Stadt sind in ein warmes Licht getaucht. Die Drohne, die diese Bilder filmt, erhebt sich immer wieder hoch über die Dächer der Häuser und taucht dann wieder zwischen ihnen ab. 

Es sind spektakuläre Aufnahmen, die jedoch ein ungutes Gefühl beim Betrachter hinterlassen. Denn auf ihnen ist kaum ein Mensch zu sehen; wo sonst Hunderte einkaufen oder das Wetter genießen würden, herrscht erschreckende Menschenleere. Dresden Ende März 2020 - eine Stadt im Corona-Ausnahmezustand. 

Und es stellt sich gleichzeitig die Frage: Waren die Drohnenaufnahmen überhaupt erlaubt, oder hat der Drohnenfilmer, der sich bei Youtube "ROBiYLF dji mavic mini" nennt, die Gunst der Stunde genutzt und seine Drohne ohne Genehmigung über der menschenleeren Stadt fliegen lassen?

Unter dem Video kommentieren jedenfalls mehrere Nutzer kritisch über den Drohnenflug, einer schreibt gar: "Bist jetzt bei Ordnungsamt, Schlösserland und Flugaufsicht gemeldet."

Der Filmer nimmt es sportlich und erklärt: "Dafür, dass ich vielen, im Moment einsamen Dresdnern gezeigt habe, dass es wichtig ist ZU HAUSE ZU BLEIBEN, geh ich gern in den Knast." Er fliege seit der ersten Stunde und gefährde niemanden. "Aber das muss festgehalten werden." 

Welche Regeln gelten für einen Drohnenflug?

Die Landesdirektion Sachsen schreibt auf ihrer Internetseite zu Drohnen und Flugmodellen: "Wegen der Gefahren für den Luftverkehr drohen bei illegalem Betrieb von unbemannten Fluggeräten Bußgelder oder sogar Strafverfahren." Aufstiege unter freiem Himmel sind erlaubnispflichtig. Keine Erlaubnis ist dagegen nötig, wenn das Fluggerät:

  • weniger als fünf Kilo wiegt,
  • nur über Elektroantrieb verfügt,
  • nur am Tag und in Sichtweite betrieben wird,
  • in einer Entfernung von mehr als 1,5 Kilometern zu der Begrenzung von Flugplätzen betrieben wird,
  • den kontrollierten Luftraum nicht benutzt,
  • nicht höher als 100 Meter über Grund oder Wasser fliegt, es sei denn der Steuerer hat eine gültige Fluglizenz

Falls mindestens eine der genannten Bedingungen nicht zutrifft, ist eine Betriebserlaubnis von der Landesdirektion Sachsen nötig, eventuell noch zusätzlich die Flugverkehrskontrollfreigabe vom Tower der Deutschen Flugsicherung GmbH des Flughafens.

Der Drohnenpilot erklärt sich

Auf SZ-Nachfrage erklärt der Filmer, er habe alle genannten Punkte eingehalten. Er besitze einige Drohnen, habe sich für die Aufnahmen aber für die "DJI Mavic Mini" entschieden, die auch in seinem Youtube-Namen steckt. Dabei handelt es sich um eine besonders kleine und leichte Drohne, die auch noch relativ leise sei. "Mir war es verdammt wichtig, DAS festzuhalten!"

Generell verboten ist übrigens auch der Flug über Menschenansammlungen. Immerhin dieser Verstoß kann derzeit wohl ganz sicher ausgeschlossen werden. (SZ/dob)

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