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Freital verhängt Haushaltssperre

Die Auswirkungen der Corona-Krise kommen im Rathaus an. Die Einnahmen werden sich erheblich verringern. Deshalb reagiert nun der Oberbürgermeister.

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© Andreas Weihs

Für die Stadt Freital gilt ab sofort eine Haushaltssperre. Darüber hat Oberbürgermeister Uwe Rumberg (CDU) am Donnerstagabend den Ältestenrat informiert. „Es ist ein Schritt, der uns sicher nicht leicht fällt, der aber angesichts der Verantwortung für die uns anvertrauten Steuergelder und die Finanzlage der Stadt absolut notwendig ist", sagte Rumberg. 

"Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen sowie wirtschaftlichen Folgen muss mit erheblichen Mindereinnahmen und Einnahmeausfällen im städtischen Haushalt gerechnet werden“, so der Oberbürgermeister. 

Nach derzeitiger Einschätzung der Finanzverwaltung rechnet Freital allein im Bereich der Gewerbesteuern im Haushaltsjahr 2020 mit mindestens 2,8 Millionen Euro weniger Einnahmen. Darüber hinaus werden sich in Folge der aktuellen Corona-Pandemie weitere finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt für 2020 sowie die folgenden Jahre ergeben, deren Umfang derzeit noch nicht wirklich eingeschätzt werden kann.

Haushaltssperre gilt zunächst bis August

"Das Gesamtvolumen der haushaltswirtschaftlichen Sperre liegt momentan bei rund einer Million Euro und betrifft den gesamten Ergebnishaushalt", heißt es in einer Mitteilung der Stadt. "In der Mehrzahl der Fälle wurden die verfügbaren Budgets teilweise, in einigen Fällen komplett gesperrt. Grundsätzlich können aber alle gesetzlich geforderten oder vertraglich gebundenen Leistungen erfüllt sowie der Dienstbetrieb sichergestellt werden."

Investitionsvorhaben, mit deren Realisierung bereits begonnen wurde oder die zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben notwendig sind, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, können ebenso weiter umgesetzt werden. Dies gilt auch für Investitionsvorhaben, für die Zuwendungen Dritter bereits bewilligt wurden oder deren Bewilligung im Haushaltsjahr 2020 zu erwarten ist. Inwieweit neue Vorhaben begonnen werden können, müsse jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Halbjahresberichtes über den Haushaltsvollzug 2020 zum Stichtag 31. Juli 2020 wird dann im August über die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Aufrechterhaltung der Haushaltssperre entschieden. (SZ)