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Corona: Hinweise für Eigentümer

Die Verwaltung von Immobilien läuft momentan nicht wie gewohnt. Es gibt jedoch nützliche Lösungen: Für Verwalter und Eigentümer.

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© PR: Unsplash

Immobilieneigentümer sind verunsichert. Aufgrund des grassierenden Coronavirus, des bundesweiten Kontaktverbotes, vieler Geschäftsschließungen und drohender Verluste der Mieteinnahmen. Eine Folge ist: Die alljährliche WEG-Versammlung fällt aus, zumindest so wie gewohnt.

Eigentümerversammlung ist möglich trotz Kontaktverbot

Wenn es keine Eigentümerversammlung gibt, können somit keine Beschlüsse gefasst werden: für Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Sanierungen oder Instandsetzungen der Immobilie. "Auch der Verwalter kann jetzt nicht gewechselt werden. Das heißt, die Laufzeit aktueller Verträge verlängert sich, bis ein neuer Beschluss gefasst wurde", sagt Kay Münster, Prokurist bei Reppe & Partner Immobilien.

Damit die Eigentümergemeinschaft beschlussfähig bleibt, gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits kann der Verwalter einen Umlaufbeschluss per Brief verschicken. Dieser enthält zum Beispiel den Wirtschaftsplan. Eigentümer senden dann ihre Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung zurück an den Verwalter. "Das Problem ist hier, dass laut WEG der Umlaufbeschluss Einstimmigkeit der Eigentümer verlangt", so Kay Münster. "Das ist aber bei den wenigsten Beschlüssen einer regulären Versammlung notwendig."

"Andererseits gibt es noch eine sogenannte Ein-Mann-Versammlung", erklärt der Immobilienfachwirt. "Dafür bevollmächtigen die Eigentümer den Verwalter, zu einem festen Termin die Beschlüsse zu fassen." Das geht jedoch nur, wenn die Eigentümer dem Verwalter ihr Abstimmungsverhalten mitteilen. "Letztlich ist dies eine normale Versammlung, nur eben ohne Anwesenheit der Eigentümer." Der Vorteil ist, es braucht keine Einstimmigkeit der Eigentümer für die Beschlüsse.

Mietrückstände aufgrund der Coronakrise

Neben der ausbleibenden Eigentümerversammlung äußert sich für einige Mieter die Corona-Pandemie als existenzbedrohend. Weil sie ihren Job verloren haben und deshalb die Miete nicht bezahlen können. Deswegen haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass Mietrückstände aus den Monaten April bis Juni später bezahlt werden können. Das heißt, Eigentümer und Mieter vereinbaren eine Stundung der Miete bis spätestens Juni 2022. Zudem erhält der Mieter Kündigungsschutz in der angegebenen Zeit. Allerdings muss er nachweisen können, dass er von der Coronakrise betroffen ist.

"Für die Eigentümer ist das ein Problem. Denn sie haben ebenso laufende Kosten wie der Mieter. Zum Beispiel das monatliche Hausgeld", so Kay Münster. "Daraus folgen Liquiditätsprobleme, die weitreichende, nicht vorhersagbare Konsequenzen haben werden. Besonders in Gewerbeeinheiten wie Einkaufszentren. Der Mieter ist dabei immer geschützt, der Eigentümer hat das Nachsehen. Hier empfiehlt es sich, wenigstens die Zahlung der Betriebskosten durch den Mieter zu vereinbaren."

Wohnungsübergaben und Umgang mit Handwerkern

Auch Wohnungsübergaben sind von Corona betroffen, mit der richtigen Vorbereitung jedoch machbar. So dürfen sich nicht mehr als ein Vermieter und ein Mieter treffen. Sie sollten den Sicherheitsabstand stets einhalten und hygienische Maßnahmen ergreifen wie Schutzhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Prinzipiell können beide gleichzeitig die Wohnung besichtigen, wenn diese ausreichend groß ist. Sonst muss es abwechselnd geschehen.

"Das ist kein Problem für uns als Unternehmen", informiert Kay Münster. "Seit Jahren verwenden wir schon ausführliche Übergabeprotokolle, mit mehreren Seiten für jeden Raum. So kann der Mieter immer nachvollziehen, ob wir als Verwalter alle Mängel oder Besonderheiten der Wohnung erfasst haben."

Außerdem rufen momentan viele Eigentümer und Mieter Kay Münster an, um einen Handwerker zu bestellen, zum Beispiel weil die Toilettenspülung kaputt ist. "Wir schicken dann selbst einen Handwerker los, manchmal werden sie von den Mietern nicht reingelassen", sagt der Prokurist. Das sei ärgerlich, jedoch in Zeiten von Corona verständlich. Wichtig ist nur: Reppe & Partner Immobilien verwaltet wie gewohnt die betrauten Immobilien – mit wenigen Einschränkungen, für die das Unternehmen täglich Lösungen erarbeitet.

Alle Eigentümer, die verunsichert sind, sollten sich vertrauensvoll an Reppe & Partner Immobilien wenden. Das Dresdner Unternehmen hat seit 30 Jahren Erfahrung auf dem Immobilienmarkt und ist deshalb gegen die Coronakrise gut gewappnet. Reppe & Partner Immobilien handelt dabei stets verantwortungsbewusst. Deshalb findet ab sofort der Dresdner Immobilienabend online statt. Weitere Informationen gibt es hier.

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